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Wird bald der Stöpsel im Panoramabad Bornheimer Hang gezogen?

Vorlagentyp: ARÖMER
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 07.07.2014, A 634

Betreff: Wird bald der Stöpsel im Panoramabad Bornheimer Hang gezogen? Im Jahre 1970 heißersehnt als "Bezirksbad Bornheim" auf historischen Boden der "Weißen Erde" eröffnet, dann 1990 als "Panoramabad Bornheimer Hang" aufgehübscht, ist es nun 2014 mit 44 lächerlichen Jährchen erheblich sanierungsbedürftig. Was nicht nur die zahlreichen Bornheimer Wasserratten beiderlei Geschlechts traurig stimmt. Denn das Dach ist nicht mehr ganz dicht, der Außenputz bröckelt, die Wärmedämmung ist ineffizient und ein paar andere bauliche Kleinigkeiten drücken die allgemeine Stimmungs- und Gemengelage. Vielleicht fühlte sich das Panoramabad auch von den benachbarten Mietern der Beamtenwohnungen ungeliebt, die an dem spaßigen Treiben im Außenbereich des Spaßbades nie so richtigen Spaß empfanden. Der zuständige Ortsbeirat 4 (Bornheim/Ostend) hat in den letzten Jahren wiederholt auf eine notwendige Sanierung des Panoramabads Bornheimer Hang hingewiesen, im Sportausschuss der Stadtverordnetenversammlung wollte man/frau auch nicht ins Schwimmen kommen und die Bornheimerinnen und Bornheimer stellen als Betroffene aktuell die berechtigte Frage "Wie lange haben wir noch unsere feuchte Freude am Panoramabad Bornheimer Hang?" Selbst die Landesregierung in der Bäder- und Landeshauptstadt Wiesbaden teilt die Sorgen der Bornheimerinnen und Bornheimer und stellte für die Sanierung des Panoramabads bereits im Vorjahr Mittel aus einem Landesprogramm zur Verfügung. Die städtischen Bäderbetriebe (BBF) gaben als Weisheit (vor)letzter Schluss eine Machbarkeitsstudie in Auftrag, die im September 2013 vorgestellt wurde und zum Ergebnis kam, "dass eine Revitalisierung des sanierungsbedürftigen Panoramabades Bornheim unter Beibehaltung der jetzigen Form aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht kommt". Als der Weisheit (vorläufig) letzter Schluss gab die BBF eine so genannte "Konkretisierungsstudie" in Auftrag. Dies vorausgeschickt fragen wir "konkret" den Magistrat:

  1. Ist es "normal", dass ein vergleichendes Hallenbad (in städtischer oder privater Träger-schaft) bereits 24 Jahre nach einem Quasi-Neubau bereits derart sanierungsbedürftig ist, dass eine "Beibehaltung der jetzigen Form aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht kommt"?
  2. Was bedeutet der Satz, dass die "Beibehaltung der jetzigen Form aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht kommt":
    • a)Total- oder Teilsanierung an gleicher Stelle?
    • b)Eingeschränkter Bäderbetrieb nach Total- oder Teilsanierung an gleicher Stelle?
    • c)Abriss und Neubau?
  3. Wenn ein Neubau erfolgt ist bei der Bauweise auch an eine kostengünstigere Variante, beispielsweise an modernen energieeffizienten Ingenieurholzbau gedacht?
  4. Wenn der Abriss erfolgt, wird ein Schwimmbadneubau an gleicher Stelle erfolgen oder kommt ein Alternativstandort in unmittelbarer Nähe in Betracht?
  5. Wenn ein Schwimmbadneubau an anderer Stelle erfolgt, wird dann der Bäderbetrieb am alten Standort Inheidener Straße erst dann eingestellt, wenn das neue Schwimmbad erfolgreich in Betrieb genommen wurde, dass die Bornheimerinnen und Bornheimer zwischenzeitlich nicht sprichwörtlich auf dem Trockenen sitzen?
  6. Sollte als Alternativstandort für einen Schwimmbadneubau Teile des "Festplatzes Ratsweg" in unmittelbarer Nachbarschaft der Eissporthalle oder dort befindliche Kleingartengelände in Betracht kommen?
  7. Wenn ja, warum wurde vor der Eröffnung des Bezirksbades Bornheim im Jahre 1970 dieser Standort abgelehnt beziehungsweise wird im Jahre 2014 wieder aufgenommen?
  8. Gibt es bereits Pläne was nach einem Abriss des Panoramabades auf dem Areal Inheidener Straße erfolgen soll?
  9. In einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 27.03.2014 spricht Sportdezernent Markus Frank bezüglich der Machbarkeitsstudie von "über zehn Varianten". Welche sind dies?
  10. Wann wird die Konkretisierungsstudie beziehungsweise überarbeitete Machbarkeitsstudie den Stadtverordneten, dem Ortsbeirat 4 und vor allem den Betroffenen Bornheimerinnen und Bornheimerm vorgestellt?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juli 2014Sie sind hier
    AA 634Wird bald der Stöpsel im Panoramabad Bornheimer Hang gezogen?
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 6. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 386Wird bald der Stöpsel im Panoramabad Bornheimer Hang gezogen?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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