Gebührenchaos in der Bizonalen Zone Griesheim - Siedlung Elsterstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anfrage vom 16.08.2008, A 628
Betreff: Gebührenchaos in der Bizonalen Zone Griesheim - Siedlung Elsterstraße Mehreren lokalen Presseartikeln im Juli/August 2008 war zu entnehmen, daß es drastische Nacherhebungen bei der Straßenreinigungsgebühr in der Siedlung Elsterstraße gegeben habe. Gebühren von zuvor 76,98 hätten sich auf 321,60 € erhöht und würden auch für die Jahre 2006 und 2007 nacherhoben. Die Stadtkasse argumentiere, früher sei ein großes Grundstück in der Hand nur eines Eigentümers gewesen, Nachdem nun dieses Grundstück in mehrere kleine Liegenschaften geteilt an die ehemaligen Mieter verkauft worden seien, gäbe es viele Eigentümer, Das führe satzungsgemäß zu höheren Gebührenbelastungen. Belastet durch die Teilung sind aber nicht nur die neuen Eigentümer, sondern auch die in Miete verbliebenen Bewohner, die ihre Mietnebenkostenrechnung noch bekommen werden. Wir fragen daher den Magistrat:
- Erkennt der Magistrat nicht, wie ungerecht die aktuelle Straßenreinigungsatzung ist, wenn ein und dieselbe große Fläche nach einer Teilung in kleinere Parzellen so höchst unterschiedliche Kehrgebühren ausgelöst? 1.1 Im fraglichen Quartier hat sich weder die Reinigungsfläche noch die Anzahl der Bewohner verändert, die signifikant Verunreinigungen vor Ort auslösen könnten.
- Warum vertritt der Magistrat die Meinung, der Artikel 3 des Grundgesetzes sei eingehalten, weil alle Grundstücke nach den gleichen Regeln der Satzung behandelt würden, doch, warum lässt er eine derart finanzielle Ungleichheit zu? 2.1 Dem Magistrat ist bewusst, dass die Straßenreinigungssatzung es auf die Lage eines Grundstücks im Frankfurter Straßennetz abstellt. Mit den von der Stadt frei erfundenen Parametern führt der vorliegende Fall, zur vierfachen Gebührensteigerung, weil unterschieden wird, ob ein Grundstück über einen öffentlichen oder einen privaten Weg eine Verbindung zur Straße hat. 2.2 Gehörige Gebührenunterschiede ergeben sich auch daraus, ob ein Grundstück mit seiner schmalen oder breiten Seite die Straße säumt. Im vorliegenden Fall liegt das Grundstück mit seiner schmalen Seite im rechten Winkel zur Straße, dadurch ist für ein großes, tiefes Grundstück eine kleine Frontlänge entstanden mit relativ geringer Kehrgebühr. Es gibt noch weitere acht Satzungsvorgaben, die unterschiedliche Gebühren auslösen.
- Ist der Magistrat willens, unabhängig von den noch laufenden Klagen vor Verwaltungsgerichten, eine neue Satzung zu entwickeln, die derartige Gebührenunterschiede nicht mehr vorkommen lässt?
- Warum hat der Magistrat sich so viel Zeit genommen, neue Gebührenbescheide zu erlassen, dass auch noch zwei Jahre rückwirkend neu berechnete Kehrgebühren zu zahlen sind?
- Kann der Magistrat zeitlich genau darlegen, wann welche Wohnungsgesellschaft in der Elsterstraße Handlungen vorgenommen hat, bis ein Käufer sein bislang gemietetes Gebäude erworben hatte? 5.1 Dem Vernehmen nach war vor Jahrzehnten die Frankfurter Siedlungsgesellschaft Eigentümerin von Grund und Boden sowie den Aufbauten. Dann soll vor Jahren einiges an die Viterra veräußert und schließlich an die Deutsche Annington übertragen worden sein.
- Wie ist der ämterinterne Ablauf bei Eigentümerwechsel organisiert? 6.1 Die Stadt Frankfurt, die doch mit Grunderwerbsangelegenheiten, mit Grundbucheintragungen, mit Katasterermittlungen zu tun hat und schließlich Grundsteuer verlangt, scheint über keine geordnetes System ämterinterner Kontrollmitteilungen zu verfügen. Explizit scheint die Gebühreneinzugstelle für die Straßenreinigung nicht zügig unterrichtet zu werden. Von dort verlautet, es gäbe noch Arbeit für zwei Jahre.
- Wurde den neuen Einzelhausbesitzern seit 2005 keine Gebührenbescheide nach der nur kurzzeitig gültigen Satzung 2005 zugestellt? 7.1 Ist dieser Eigentümerkreis Elsterstraße 2005 unter die Meistbegünstigungsklausel gefallen, als die vorige und heute wieder gültige Satzung rechtskräftig wurde? 7.2 Wie viele neue Einzeleigentümer haben derzeit gegen die jüngsten Gebührenbescheide zur Straßenreinigung Widerspruch eingelegt?
- Wenn die Stadtverwaltung in den Jahren 2006 und 2007 nachlässig gearbeitet hat, ist sie dann bereit, auf Mahnkosten, Verzugszinsen, auf Kosten eines Widerspruchs und auf Nachzahlungen auch gegenüber der Deutschen Annington zu verzichten, die ja das gesetzte Recht hat, die Kehrgebühr auf die Mieter umzulegen? 8.1 Nimmt der Magistrat in Kauf, dass die Vermieterin auf Kehrkosten für die Jahre 2005 und 2006 sitzen bleibt? 8.2 Immerhin müssen die jährlichen Mietnebenkosten binnen Jahresfrist durch den Vermieter beim Mieter geltend gemacht werden. 8.3 Die Zahlungspflichtigen haben schließlich keinen Einfluss auf zügiges Handeln der Stadtverwaltung. Sie hatten zudem keinerlei Benachrichtigung, dass sie ab einer Grundstücksteilung mit abweichenden Kehrgebühren zu rechnen haben. 8.4 Schließlich bringen die neuen Bescheide künftig mehr als das Vierfache des bisherigen Gebührenaufkommens ein, sodass ein zeitlich begrenzter Gebührenverzicht den Gebührenhaushalt nicht zusätzlich belastet.
- Wie viele Grundstücke im Stadtgebiet) werden als Hinterlieger und wie viele als Teilhinterlieger abgerechnet? Begründung: Vor Jahresfrist hat es in der Tacitusstraße in Heddernheim eine sehr ähnliche Aufregung geben, als die Stadt festgestellt hatte, dass einer von mehren Wegen zu hinterliegenden Grundstücken von privater Natur ist. Das hat gleichgroße Gebührensprünge wie hier jetzt in Griesheim ausgelöst; von 80 auf 300 Euro, hier gar vier Jahre rückwirkend. Dabei ist herausgekommen, dass einige Nachbarn, erschlossen von öffentlichen Wegen Null Gebühren zahlen. Sie haben einen Vertrag mit der Stadt, selber kehren zu müssen, weil es den Kehrmaschinen der FES nicht möglich ist, am Ende eines zwei Meter breiten Weges, zu wenden. Davon gibt es laut Magistrat 1.600 Fälle in Frankfurt. Es wir immer wieder vorkommen, dass Eigentümer großer Grundstücke diese teilen und veräußern werden. Auch deshalb braucht die Stadt dringend eine Kehrsatzung, die eine relative Gleichbelastung aller Einwohner zum Ziel hat. In Frankfurt muss endlich nach den Grundsatz gehandelt werden: Jeder Einwohner unserer Stadt hat die große Freiheit, den gesamten öffentlichen Raum zu benutzen und kann deshalb auch ein möglicher Verschmutzer unseres Straßennetzes sein. Dem zur Folge sollte auch jeder für die von ihm und anderen erwartete Sauberkeit im gesamten Stadtgebiet einen möglichst gleich hohen Anteil zahlen, unabhängig davon, ob seine Straße einmal oder mehrmals in einer Periode gereinigt werden sollte, ob sein Grundstück Vorderlieger oder Hinterlieger ist, kurzum, ganz gleich, wie das von ihm genutzte Grundstück im Frankfurter Straßennetz liegt, und unabhängig davon, was sonst noch nach aktueller Satzung höchst unterschiedliche Gebührenbelastung auslöst. Bericht des Magistrats vom 14.11.2008, B 730 Versandpaket: 20.08.2008 Aktenzeichen: 79 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2008Sie sind hierAA 628Gebührenchaos in der Bizonalen Zone Griesheim - Siedlung ElsterstraßeSTVV-Anfrage · BFF
- 14. November 2008Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 730Gebührenchaos in der Bizonalen Zone Griesheim - Siedlung ElsterstraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate