Chemieunfall in Höchst
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anfrage vom 12.08.2008, A 621
Betreff: Chemieunfall in Höchst Am 04.07.2008 berichtete die FAZ über einen Chemieunfall in einem Unternehmen im Industriepark Höchst, wobei nach Angaben des Unternehmens 500 Liter Diphyl ausgetreten seien. Dabei sind geringe Mengen der Chemikalie über die Luft nach Hoechst gelangt. Mehrere Bewohner hatten daraufhin beim zentralen Bürgertelefon des Industrieparkbetreibers Infraserv angerufen und sich über Geruchsbelästigung und Augenreizungen beschwert. Nach Angaben des stellvertretenden Leiters des Stadtgesundheitsamts müssten Anwohner jedoch "keine langfristigen Gesundheitsschäden befürchten", da die Menge zu gering gewesen sei. Bei dem gleichen Unternehmen kam es in der Vergangenheit bereits zu Unfällen, z.B. im September 2007 (Austritt von Salzsäure) und in 2004 (Austritt von Wärmeträgeröl). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie hoch war die Konzentration der ausgetretenen Chemikalie in der Luft im Bereich der Wohngebiete von Hoechst?
- Welche nicht langfristigen Gesundheitsschäden sind bei Bewohnern aufgetreten?
- Wie viele Bewohner waren von den unter 2. genannten Gesundheitsschäden betroffen?
- Ist dem Magistrat die Ursache für den Unfall bekannt?
- Hat der Magistrat bzw. die zuständige Behörde die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen bei dem Unternehmen überprüft?
- Falls 5. zutrifft: zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis?
- Welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um weitere Unfälle in dem genannten Unternehmen zu verhindern?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2008Sie sind hierAA 621Chemieunfall in HöchstSTVV-Anfrage · FAG
- 31. Oktober 2008Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 680Chemieunfall in HöchstMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate