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Vertragliche Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber

Vorlagentyp: AAfD
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Inhalt

Anfrage vom 26.11.2019, A 599

Betreff: Vertragliche Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber Mit der Vorlage NR 892 vom 17.06.2019 beantragte die AfD-Fraktion die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Frage der vertraglichen B eziehungen zwischen der Stadt Frankfurt und der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt hinsichtlich der Betreuung von Unterkünften für Asylbewerber. Die vom Magistrat zwischenzeitlich vorgelegten Akten waren unvollständig und nicht nach einem erkennbaren System sortiert. Teilweise fehlte bei Unterlagen ein Datum, Unterlagen waren teilweise mehrfach an verschiedenen Stellen vorhanden. Bei Mails war teilweise bei Absendern bzw. Empfängern nicht erkennbar, welche Funktion die betreffenden Personen ausüben. Teilweise wurde in Schreiben auf andere Schreiben verwiesen, die jedoch in den Akten nicht aufzufinden waren. Insoweit waren die Vorgänge aus den vorgelegten Akten nicht oder nur unvollständig nachzuvollziehen. Auch die zwischenzeitlich weiteren Unterlagen lassen zahlreiche Fragen offen. Die Akten befassten sich im Wesentlichen mit den Unterkünften Gutleutstraße 298 und Am Poloplatz 8 (Guiseppe-Bruno-Haus, Bürgermeister-Menzer-Haus). Eigentümer der Immobilie Gutleutstraße 298 ist die Projektentwicklungsgesellschaft Gutleut GmbH, eine Gesellschaft der AWO. Zwischen der Eigentümerin und der AWO wurde ein Mietvertrag über einen Zeitraum von 5 Jahren mit Verlängerungsoption abgeschlossen. Die Monatsmiete beträgt ca. € 95.000 plus Nebenkosten in Höhe von € 41.000. Die AWO ist insoweit als Mieterin dieser Liegenschaft auch Betreiberin als Unterkunft für Asylbewerber. In dieser Eigenschaft war die AWO Vertragspartnerin der Stadt. Die Stadt hatte in dem mit der AWO abgeschlossenen Vertrag vereinbart, an die AWO die Miete zu zahlen. Als Bruttogeschossfläche wurden einmal mit Schreiben vom 19.04.2016 13.100 qm angegeben, mit Schreiben vom 14.07.2016 jedoch 10.300 qm. Neben den Mietzahlungen sollte die Stadt weitere Zahlungen an die AWO leisten, u. a. für Umbauten der Immobilie, Verwaltung, Bewachung, Sportangebote und weitere Nebenleistungen. In einem Schreiben vom 19.01.2017 werden die Kosten für den

  1. Bauabschnitt mit € 2,5 Mio angegeben. Unklar ist, ob diese Summe von der Stadt auch tatsächlich bezahlt wurde und ob es weitere Bauabschnitte - wie die Bezeichnung
  2. Bauabschnitt nahelegt - gab und mit welchen Kosten diese verbunden waren. In der Preisliste der AWO finden sich für das Gebäude weiterhin Nebenkosten in Form von Kosten für Energie und Wasser in Höhe von € 500.000 pro Jahr, weitere "Betriebskosten" in Höhe von € 85.000 pro Jahr sowie Kosten für Reinigung in Höhe von € 342.500 pro Jahr. Unklar ist dabei vor allem, worum es sich bei den "Betriebskosten" handelt und auf welcher Basis die Reinigungskosten berechnet wurden. Auch die Kosten für Energie und Wasser sind insoweit unklar, da an anderer Stelle vereinbart wurde, dass die Stadt diese Kosten direkt mit den jeweiligen Lieferanten nach Verbrauch abrechnet. Als Kosten für Verpflegung der Asylbewerber werden von der AWO € 17,90 pro Tag und Person angesetzt. In den Akten findet sich jedoch ein Angebot der Fa. WISAG für Verpflegung, wobei Tagessätze zwischen € 10,79 und 12,53 netto angegeben wurden, je nach Anzahl der zu versorgenden Personen. Für die Sicherheitsdienste bzw. die Bewachung der Unterkunft lag ein Angebot der Perspektion Sicherheitsdienste gGmbH in Höhe von € 118.300 pro Monat vor, entsprechend € 1,419 Mio pro Jahr. In einem Schreiben der AWO vom 17.08.2017 wird die Kostenkalkulation der AWO Security für die Bewachung des Gebäudes mit € 6,5 Mio pro Jahr angesetzt. In einem Schreiben der Stadt Frankfurt an die AWO vom 29.11.2017 werden die monatlichen Kosten für die AWO Security mit € 274.000 angegeben, entsprechend € 3,29 Mio pro Jahr. Als Kosten für Personal wurden von der AWO jährlich 76.600 Stunden angegeben, entsprechend € 1,7 Mio. Nicht erkennbar ist, worum es sich dabei konkret handelt bzw. welche Leistungen dieses Personal erbringen soll bzw. tatsächlich erbringt. Darüber hinaus legte die AWO ein Konzept für die sozialpädagogische Betreuung der Asylbewerber vor mit einer Kostenkalkulation von € 1,6 Mio pro Jahr. Dabei sollen "Flüchtlinge bei allen möglichen Gelegenheiten durch entsprechendes Personal" unterstützt werden. Bezüglich der Unterkunft Gutleutstraße 298 wurden von der Stadt Frankfurt an die AWO - jedenfalls soweit aus den Unterlagen erkennbar - insgesamt € 16.770.262,96 gezahlt. Es finden sich 31 Zahlungsanweisungen aus dem Zeitraum vom 19.08.2016 bis zum 26.02.
  3. Bei den meisten Anweisungen ist nicht erkennbar, wofür die Zahlungen geleistet wurden bzw. Der von der AWO in Rechnung gestellte Betrag entspricht nicht dem auf der Anweisung. So findet sich mit Datum 28.02.2017 eine Anweisung in Höhe von € 803.165,39 über "Restkosten", mit Datum vom 30.03.2017 eine Anweisung in Höhe von € 371.204,46 über "Abschreibungen Januar 2017, die insgesamt vierfach vorhanden ist, aber nicht erkennen lässt, ob die Anweisung auch viermal vorgenommen wurde. Von Mai bis Juli 2017 finden sich drei Anweisungen über Abschlagszahlungen der Monate April bis Juni 2017 mit jeweils unterschiedlichen Beträgen: € 379.900,00 bzw.€ 435.250,00 bzw. € 455.450,00. Es ist nicht erkennbar, warum die Abschlagzahlungen jeweils unterschiedliche Beträge ausweisen. Mit Datum vom 12.07.2017 wird eine Zahlung über € 6.653.274,98 geleistet mit dem Hinweis "Kosten Januar bis Juni 2017" ohne weitere Aufschlüsselung. Bezüglich der Unterkunft Poloplatz 8 findet sich mit Datum 12.09.2017 eine Anweisung in Höhe von € 14.511,42 über "Beratungskosten". Nicht erkennbar ist, wer diese Zahlung für welche Beratungsleistung erhalten hat. Den vorgelegten Akten ist weiterhin zu entnehmen, dass die Stadt eine ganze Reihe weiterer Forderungen der AWO beanstandet bzw. nicht anerkennt, u. a. zu viel abgerechnete Personalkosten in Höhe von € 306.400, Kosten für das Therapeutikum (gemeint sind vermutlich Kosten für Sportangebote) in Höhe von € 243.000 sowie für dir Sicherheitsdienste. Bei letzterem fehlen Angaben über die Höhe der beanstandeten Beträge. Aufgrund der zahlreichen Beanstandungen hatte der Magistrat - bzw. die zuständige Dezernentin - festgelegt, die vertraglichen Beziehungen mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber vorzeitig zum 31.12.2018 zu beenden. Hierüber wurde am 23.08.2018 ein Vertrag zwischen der Stadt und der AWO geschlossen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
  4. Auf welcher Basis wurde der Mietzins für die Liegenschaft Gutleutstraße 298 festgelegt bzw. kalkuliert?
  5. Wie groß ist die tatsächliche nutzbare Fläche der Liegenschaft Gutleutstraße 298?
  6. Wurden die der Stadt Frankfurt von der AWO für den
  7. Bauabschnitt der Liegenschaft Gutleutstraße 298 berechneten Kosten in Höhe von € 2,5 Mio auch tatsächlich gezahlt?
  8. Welche Arbeiten umfasst der
  9. Bauabschnitt des Umbaus der Liegenschaft Gutleutstraße 298?
  10. In welchem Zeitraum wurden diese Umbauarbeiten durchgeführt?
  11. Gibt es weitere Bauabschnitte beim Umbau der Liegenschaft Gutleutstraße 298?
  12. Falls 6. zutreffend: was umfasst diese weiteren Bauabschnitte, wann wurden diese durchgeführt, welche Kosten sind dafür entstanden und wer hat diese Kosten getragen?
  13. Welche Kosten sind in den von der AWO in Rechnung gestellten "weiteren Betriebskosten" in Höhe von € 85.000 pro Jahr enthalten?
  14. Hat die Stadt Frankfurt für die unter 8. aufgeführte Position auch tatsächlich Zahlungen geleistet?
  15. Falls 8. zutreffend: in welcher Höhe?
  16. Auf welcher Basis wurden die von der AWO in Rechnung gestellten Reinigungskosten für die Liegenschaft Gutleutstraße 298 berechnet?
  17. In welcher Höhe hat die Stadt Frankfurt für die unter 11. aufgeführte Position auch tatsächlich Zahlungen geleistet?
  18. In welcher Höhe hat die Stadt Frankfurt für Energie und Wasser für die Liegenschaft Gutleutstraße 298 Zahlungen geleistet und auf welcher Basis wurden diese berechnet?
  19. In welcher Höhe hat die Stadt Frankfurt für Verpflegung der Asylbewerber der Liegenschaft Gutleutstraße 298 Zahlungen geleistet und auf welcher Basis wurden diese berechnet?
  20. In welcher Höhe hat die Stadt Frankfurt für die Bewachung der Unterkunft bzw. Sicherheitsdienste der Liegenschaft Gutleutstraße 298 Zahlungen geleistet und auf welcher Basis wurden diese berechnet?
  21. In welcher Höhe hat die Stadt Frankfurt für Personalkosten für die Betreuung der Asylbewerber der Liegenschaft Gutleutstraße 298 Zahlungen geleistet und auf welcher Basis wurden diese berechnet?
  22. Welche Leistungen hat das unter 20. aufgeführte von der AWO beauftragte Personal tatsächlich erbracht bzw. welche Leistungen wurden vertraglich mit der AWO vereinbart?
  23. Welche Leistungen umfasste die von der Stadt mit der AWO vereinbarte sozialpädagogische Betreuung von Asylbewerbern?
  24. Hat der Magistrat mit der AWO Leistungen vereinbart, die eine "Vermittlung von Anwälten in Asylsachen, Strafsachen" beinhaltet?
  25. Um welche "Restkosten" handelt es sich, die mit Anweisung vom 28.02.2017 in Höhe von € 803.165,39 angewiesen wurden?
  26. Um welche "Abschreibungen" handelt es sich, die mit Datum vom 30.03.2017 in Höhe von € 371.204,46 abgewiesen wurden?
  27. Wurden die unter 21. aufgeführte Zahlung einmalig oder mehrfach angewiesen?
  28. Wie errechnen sich die drei Abschlagzahlungen für die Monate April bis Juni 2017 mit jeweils unterschiedlichen Beträgen: € 379.900,00 bzw. € 435.250,00 bzw. € 455.450,00?
  29. Wie errechnet sich die Zahlung über € 6.653.274,98 mit dem Hinweis "Kosten Januar bis Juni 2017" vom 12.07.2017?
  30. Wofür wurden die "Beratungskosten" im Zusammenhang mit der Unterkunft Poloplatz 8 in Höhe von € 14.511,42 gezahlt, die mit Datum von 12.09.2017 angewiesen wurden?
  31. Hat die AWO an die Stadt Frankfurt Zahlungen zurückerstattet (bzw. wurden diese verrechnet), die von ihr als überhöht bzw. vertraglich nicht vereinbart angesehen wurden?
  32. Falls 26. zutreffend: um welche Kosten handelt es sich und in welcher Höhe erfolgte die Rückerstattung bzw. Verrechnung?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. November 2019Sie sind hier
    AA 599Vertragliche Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für Asylbewerber
    STVV-Anfrage · AfD
  2. 21. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 69Vertragliche Vereinbarungen der Stadt Frankfurt mit der AWO bezüglich der Unterkünfte für AsylbewerberMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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