Kooperationsvereinbarung zu Gunsten der The Forsythe Company GmbH
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Anfrage vom 04.07.2008, A 587
Betreff: Kooperationsvereinbarung zu Gunsten der The Forsythe Company GmbH Der Freistaat Sachsen, das Land Hessen, die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Frankfurt am Main haben im Mai 2004 eine Kooperationsvereinbarung zugunsten der The Forsythe Company GmbH mit einer Laufzeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2009 geschlossen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kooperationspartner bis spätestens 01.06.2008 über eine Verlängerung des Abkommens entscheiden. Die Vereinbarung sieht weiterhin vor, dass die Zuwendungen als Fehlbedarfsfinanzierung auf Grundlage eines vorzulegenden Wirtschaftsplanes erfolgen (§ 1 Abs. 3) und dass - im Falle zweckwidriger Verwendung - Mittel zurückgefordert werden können (§ 1 Abs. 4), wobei die Verwendung der Mittel der Kontrolle der Kooperationspartner unterliegt (§ 6). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Aus welchem Grund erfolgt die Vorlage M 114 zum 13.06.2008, wenn der Vertrag eine Entscheidung über eine Verlängerung bis spätestens 01.06.2008 vorsieht?
- Liegt der in § 1 Abs. 3 der Vereinbarung geforderte Wirtschaftsplan vor?
- Auf welche Weise und durch wen wurde bzw. wird die zweckgebundene und wirtschaftliche Verwendung der Mittel kontrolliert?
- Wie war das Ergebnis der unter 3. aufgeführten Kontrollen für die vergangenen Jahre?
- In welcher Höhe wurden von der Stadt Frankfurt bislang Mittel an die The Forsythe Company GmbH gewährt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2008MM 114Fortsetzung der Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung an der The Forsythe Company gGmbHMagistratsvortrag
- 4. Juli 2008Sie sind hierAA 587Kooperationsvereinbarung zu Gunsten der The Forsythe Company GmbHSTVV-Anfrage · FAG
- 19. September 2008Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 630Kooperationsvereinbarung zugunsten der The Forsythe Company GmbHMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate