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Unterkunft für Asylbewerber

Vorlagentyp: AAfD
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 29.10.2019, A 570

Betreff: Unterkunft für Asylbewerber Die FNP berichtete verschiedentlich über Zahlungen der Stadt Frankfurt an den Frankfurter Verband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Zusammenhang mit der Betreuung von Asylbewerbern. Seit Juli 2014 hatte die AWO Asylbewerberunterkünfte in Frankfurt in Niederrad und in der Nähe des Hauptbahnhofs betrieben. Ende 2018 gab die Arbeiterwohlfahrt ihre beiden Flüchtlingsheime in Frankfurt auf, die seither von der Diakonie und der Caritas betrieben werden. Ursächlich hierfür waren nach Angaben der Zeitung "Unstimmigkeiten zwischen dem AWO-Kreisverband und dem städtischen Sozialdezernat". Ursache des Streits zwischen der AWO und der Stadt waren nach Angaben der FNP "finanzielle Angelegenheiten". Eine der Unterkünfte war das Bürgermeister-Menzer-Haus in Niederrad, das ursprünglich als Altenheim konzipiert war und von der AWO als solches nur mit Verlust betrieben werden konnte. Daher wurde das Haus während der Flüchtlingskrise in eine Asylbewerberunterkunft umgewandelt und von der AWO im Auftrag der Stadt betrieben. Daneben betrieb die AWO in der Innenstadt eine weitere Unterkunft. Eine weitere Unterkunft befindet sich in der Gutleutstraße. Die Unterkunft wurde von der AWO für € 95.000 pro Monat angemietet und als Unterkunft umgebaut. Anfang 2016 wurde zwischen der Stadt Frankfurt und Arbeiterwohlfahrt Frankfurt (AWO) eine vertragliche Vereinbarung über die Unterbringung von Asylsuchenden getroffen. Im Vertrag wurde eine Laufzeit von 5 Jahren plus einer Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren vereinbart. Die Kosten für die Miete sowie Makler und Mietvertragsentwurf wurden von der AWO der Stadt in Rechnung gestellt, waren jedoch streitig, ebenso wie die Kosten für Sportangebote für die Asylsuchenden, die von der AWO angeblich bereitgestellt wurden. Die Stadt Frankfurt erstattete der AWO dafür insgesamt € 201.461,60. Der AWO -Kreisverband seinerseits hatte in zwei internen Verträgen mit der zur AWO gehörenden Johanna-Kirchner-Stiftung das Angebot physiotherapeutischer Betreuung und Sportangebote für Geflüchtete geregelt. Nach Angaben der FNP entspricht dieses Angebot dem "Programm eines professionellen Gesundheits- und Fitnessstudios mit Gymnastikangeboten (Rückenschule, Heben- und Tragen etc. in Gruppen- oder Einzelmaßnahmen), Entspannungsmaßnahmen (Ernährungsberatung und Autogenes Training) und Sportangeboten (Schwimmen, Tischtennis, Tanz, Zirkeltraining und Selbstverteidigung)". Diese Sportangebote sollen jedenfalls nicht in dem Umfang stattgefunden haben wie sie von der AWO gegenüber der Stadt Frankfurt angegeben worden waren. Hierfür gebe es verschiedene Hinweise, u.a. ein Monitoring-Bericht, in dem quartalsweise alle tatsächlich geleisteten Angebote aufgelistet werden mussten. Das Formular war von der Stabstelle Flüchtlingsmanagement vorgegeben. Doch zumindest für das vierte Quartal 2017 existieren zwei unterschiedlich ausgefüllte Versionen. Unabhängig von der in der Zeitung aufgeworfenen Frage, ob und in welchem Umfang die angegeben Angebote überhaupt existierten, stellt sich die Frage, auf welcher Basis die Stadt Frankfurt Mittel zur sportlichen Betätigung von Asylbewerbern bereitgestellt hat und wie sie die Verwendung der Mittel überprüft hat. Eine weitere Auftragsvergabe führte ebenfalls zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Stadt und der AWO: beide AWO-Flüchtlingsunterkünfte wurden von einem Sicherheitsdienst bewacht, wofür die Stadt Frankfurt zwischen 2015 und 2018 mehrere Millionen Euro zahlte. Diese Zahlungen wurden von der AWO direkt an die Sicherheitsfirma weitergegeben. Im April 2017 gründete die AWO jedoch unter der Bezeichnung AWO Protect gGmbH einen eigenen Sicherheitsdienst, an den die Stadt Frankfurt alleine für die Bewachung des Innenstadtheims rund fünf Millionen Euro zahlte. Beide Einrichtungen wurden zum Jahresende 2018 an andere Träger - Diakonie und Caritas - abgegeben. AWO und Stadt gaben hierzu an, man habe sich im gegenseitigen Einvernehmen getrennt. Nach Informationen der FNP lag der Grund in Unstimmigkeiten bezüglich des Geschäftsgebarens der AWO. Unter anderem ging es um die Essensversorgung der Schutzsuchenden. Für die Innenstadtunterkunft war geplant, dass die Asylbewerber aus der eigenen Küche eines benachbarten Altenhilfezentrums der AWO verpflegt werden. Die Stadt zahlte dafür eigenen Angaben zufolge eine Pauschale von € 17,90 pro Person und Tag. Doch die AWO beauftragte stattdessen eine externe Cateringfirma, die das Essen offenbar zu einem niedrigeren Preis lieferte. Als die städtische Stabstelle davon erfuhr, wollte sie die Pauschale nicht mehr zahlen. Die AWO akzeptierte dies nicht und verlangte weiterhin die vertraglich vereinbarte Pauschale, die von der Stadt dann auch gezahlt wurde. Nach Angaben der FNP stand die nunmehr beendete Zusammenarbeit zwischen AWO und Stadt auch "rechtlich auf wackeligen Füßen". Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurden zunächst nur vorläufige - und offensichtlich lückenhafte - Betriebsvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern geschlossen, die im weiteren Verlauf durch ordentliche Betreiberverträge ersetzt werden sollten. Dazu sei es jedoch nicht mehr gekommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Durch welches Unternehmen erfolgte die Verpflegung der Bewohner der Unterkunft Gutleutstraße?
  2. Durch welches Unternehmen erfolgte die Sicherung der Unterkunft Gutleutstraße?
  3. Auf welcher Basis wurde die Miete für das Objekt Gutleutstraße festgelegt?
  4. Welche Kosten entstanden der Stadt Frankfurt für Bauarbeiten an der Unterkunft Gutleutstraße?
  5. Wurden durch Bewohner der Unterkunft Gutleutstraße Schäden verursacht, für die die Stadt Frankfurt aufkommen musste?
  6. Falls 5. zutreffend: in welcher Höhe?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Oktober 2019Sie sind hier
    AA 570Unterkunft für Asylbewerber
    STVV-Anfrage · AfD
  2. 24. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 18Unterkunft für AsylbewerberMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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