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Girls‘ Day

Vorlagentyp: ARÖMER
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

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Anfrage vom 14.04.2014, A 565

Betreff: Girls' Day Der Magistrat beantwortete in der 29. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung die Frage 1418, die die Aktivitäten der Stadt bzw. deren Betriebe im Zusammenhang mit dem diesjährigen Girls'Day zum Gegenstand hatte. Hierzu führte der Magistrat in seiner Antwort aus, dass dieser Aktionstag Mädchen Einblicke in Berufsfelder gewährt, die bislang eher männlich besetzt sind. Gerade in den Bereichen Technik, Handwerk, Ingenieur- und Naturwissenschaften sind Mädchen und Frauen noch unterrepräsentiert. Ziel des Girls'Days sei es, "durch das Kennenlernen von technikorientierten Arbeitsbereichen das Berufswahlspektrum von jungen Frauen zu erweitern". Diese Ausführungen lassen die Vermutung zu, als sei das Berufswahlspektrum von jungen Frauen eingeengt und daher erweiterungsbedürftig. Dies entspricht jedoch nicht der Realität. Tatsächlich gibt es heute in Deutschland keinen Beruf mehr, der ausschließlich für Männer reserviert wäre. Vor 20 oder 30 Jahren war die Situation noch anders, da es tatsächlich rein "männliche Berufe" gab, z.B. bei der Bundeswehr oder der Polizei. Die zuständige Dezernentin führte hierzu aus: "Als Frauendezernentin ist es mir ein besonderes Anliegen, dass auch die Stadt Frankfurt am Main ihren Beitrag zu mehr Chancengleichheit leistet". Diese Ausführungen lassen vermuten, dass der Magistrat davon ausgeht, dass bei den Ausbildungsgängen eine Chancenungleichheit aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit besteht. Tatsächlich werden Ausbildungsplätze in Deutschland - v.a. im öffentlichen Bereich - ausschließlich nach sachgerechten Kriterien - d.h. Eignung und Leistung - vergeben. Gleiches gilt auch für Studienplätze, die ebenfalls ausschließlich nach sachgerechten Kriterien - z.B. Testergebnisse, Abiturnoten - vergeben werden. Insoweit hat jeder - unabhängig von der Geschlechtszugehörigkeit - dieselben Chancen, einen Ausbildungs- oder Studienplatz zu erhalten. Gleiches gilt für den Abschluss der Ausbildung durch die entsprechende Prüfung, die ebenfalls ausschließlich nach sachgerechten Kriterien bewertet wird und nicht etwa nach der Geschlechtszugehörigkeit. Wenn im Ergebnis bei einzelnen Berufen oder Ausbildungsgängen die Verteilung nicht geschlechtssymmetrisch (d.h. 50:50) ist, liegt dies jedoch nicht an fehlender Chancengleichheit, sondern entweder an fehlender Chancenwahrnehmung oder an systematisch bzw. unsystematisch unsymmetrischer Verteilung der vorgegebenen Eignungskriterien. Wie der Antwort des Magistrats weiterhin zu entnehmen ist, hatten sich folgende städtische Ämter bzw. Eigenbetriebe an der Aktion beteiligt: das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik mit 6 Plätzen; das Hochbauamt mit 3 Plätzen; das Grünflächenamt mit 7 Plätzen; das Stadtschulamt mit 22 Plätzen; das Denkmalamt mit 2 Plätzen; das Straßenverkehrsamt mit einem Platz; das Büro des Oberbürgermeisters mit einem Platz; die Branddirektion mit 40 Plätzen; die Stadtentwässerung mit 20 Plätzen; die Volkshochschule mit 12 Plätzen; die Städtischen Kliniken Höchst mit 15 Plätzen; die Hafenbetriebe (Hafen Frankfurt Managementgesellschaft) mit 4 Plätzen. Mit dieser Aufzählung kann der Leser relativ wenig anfangen, da sie wesentliche Informationen zur Fragestellung nicht enthält. So fehlt z.B. jede Angabe zum Anteil von Frauen in den einzelnen Behörden bzw. Betrieben. Es kann zwar vermutet werden, dass dieser bei der Branddirektion, den Hafenbetrieben oder der Stadtentwässerung deutlich unter 50 % liegt, bei anderen Stellen jedoch bei 50 % oder mehr liegen dürfte, z.B. im Stadtschulamt oder den Städtischen Kliniken. Offen bleibt auch die Frage, welche städtischen Ämter bzw. Betriebe mit geringem Frauenanteil sich nicht an der Aktion beteiligt haben und aus welchen Gründen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Durch welche gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben ist das Berufswahlspektrum von jungen Frauen eingeengt, so dass eine nach Auffassung des Magistrats eine Erweiterung angezeigt ist ?
  2. Kann sich der Magistrat vorstellen, dass die tatsächlich ungleiche Geschlechtsverteilung in einzelnen Berufen (z.B. Ingenieure überwiegend Männer, Grundschullehrer überwiegend Frauen) einfach das Ergebnis einer freiwilligen Berufswahl ist, die weder durch gesetzliche Vorgaben noch durch gesellschaftlichen Druck zustande gekommen ist ?
  3. Teilt der Magistrat die Auffassung der Frauendezernentin, dass die Berufswahlchancen zwischen den Geschlechtern ungleich verteilt sind ?
  4. Falls 3. zutreffend: worauf stützt sich diese Auffassung ?
  5. Worin besteht die Chancenungleichheit der Berufswahlchancen zwischen den Geschlechtern beim Arbeitgeber Stadt Frankfurt ?
  6. Wie kam die Beteiligung der Ämter bzw. Eigenbetriebe beim "Girls Day" zustande, d.h. wer bestimmte, ob und in welchem Umfang sich die einzelnen Stellen beteiligten ?
  7. Wie hoch ist der Frauenanteil jeweils in den einzelnen genannten Ämtern bzw. Eigenbetrieben ?
  8. Welche Ämter und Eigenbetriebe mit einem Frauenanteil von unter 50 % haben sich an den Aktionen des "Girls Day" nicht beteiligt und aus welchen Gründen nicht?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. April 2014Sie sind hier
    AA 565Girls‘ Day
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 4. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 249Girls‘ DayMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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