Vorgartensatzung
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Anfrage vom 21.08.2019, A 537
Betreff: Vorgartensatzung Mit dem Bericht B 145 vom 03.05.2019 wurde die Anfrage A 446 vom 07.02.2019 beantwortet. Gegenstand der Anfrage war die Durchsetzung der Bestimmungen der Vorgartensatzung. Immer wieder beschweren sich Bürger über Verstöße gegen die Vorgartensatzung, oftmals auch in Verbindung mit der Schaffung von Parkplätzen im Bereich von Vorgärten. Selbst auf entsprechende Hinweise werden die zuständigen Behörden nicht tätig. Der Magistrat führte in seinem Bericht aus, dass er mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010, § 8864, aufgefordert wurde, verstärkt gegen Verstöße gegen die Vorgartensatzung vorzugehen. Seit Mitte 2011 erfolgt die Umsetzung dieses politischen Auftrages. Hierbei erfolgt die Überprüfung stadtteilweise und flächendeckend nach Straßenzügen. Die Kontrollen erfolgen derzeit ausschließlich im Stadtteil Rödelheim und dauern fort und sollen zu einem späteren Zeitpunkt auch in Sachsenhausen durchgeführt werden. Bei festgestellten Verstößen hat der Magistrat bislang auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren verzichtet, "da bei festgestellten Verstößen gegen die Vorgartensatzung regelmäßig im Wege von Verwaltungsverfahren rechtmäßige Zustände hergestellt werden konnten". Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat
- Welche Stadtteile wurden bislang einer Kontrolle unterzogen?
- Welche Stadtteile wurden bislang noch nicht kontrolliert?
- Welchen zeitlichen Ablauf plant der Magistrat bezüglich der Prüfung der noch offenen Stadtteile?
- Was versteht der Magistrat unter der Herstellung "rechtmäßiger Zustände", d.h. wurde in den Fällen, in denen ein Verstoß festgestellt wurde, der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2019BB 145Durchsetzung der Vorgartensatzung der Stadt FrankfurtMagistratsbericht
- 21. August 2019Sie sind hierAA 537VorgartensatzungSTVV-Anfrage · AfD
- 22. November 2019Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 441VorgartensatzungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate