Klinikum Höchst unproduktiv?
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Anfrage vom 04.03.2014, A 514
Betreff: Klinikum Höchst unproduktiv? In der FNP vom 03.03.2014 wurde ein Interview mit dem kaufmännischen Geschäftsführer des Klinikums Hoechst publiziert das sich mit der Zukunft des Klinikums befasst. Auf die Frage, woher die zusätzlichen 4.000 Patienten kommen sollen, die im KPMG-Gutachten aufgeführt sind, antwortete der Geschäftsführer: " ... Wenn das Zutrauen da ist zu sagen, wir schicken die Patienten nicht irgendwo anders hin, sondern eben nach Höchst oder Hofheim oder Bad Soden; wenn wir die Energie, die wir jetzt in den Wettbewerb investieren, um uns gegenseitig Patienten abzunehmen oder sie nicht zu einem Dritten zu schicken, in eine Zusammenarbeit umdrehen, haben wir ganz schnell positive Effekte." Offensichtlich geht der Geschäftsführer davon aus, dass die 4.000 zusätzlichen Patienten, die im KPMG-Gutachten erwähnt werden, vorhanden sind, aber derzeit in anderen Krankenhäusern behandelt werden und bei einem Zusammenschluss der Kliniken vom Klinikverbund Hoechst/Hofheim abgeworben werden können. Im Ergebnis würde dies dazu führen, dass diese Patienten den anderen Krankenhäusern "fehlen" und im Ergebnis dort zu höheren Defiziten führen. Konsequent weitergedacht führt das dann zur Schliessung anderer Krankenhäuser (mit allen negativen Konsequenzen von der Personalfreisetzung bis zum Wegfall der wohnortnahen Versorgung) oder zur weiteren Rationalisierung dieser Krankenhäuser mit dem Ziel, diese 4.000 abgewanderten Patienten wieder zurückzugewinnen. Der Geschäftsführer bestätigte ausdrücklich, dass das Haus - und damit die Mitarbeiter - zu unproduktiv seien: "Wir geben mehr Geld aus, als wir einnehmen.... In der Öffentlichkeit liest man oft, Höchst sei zu teuer und zu unproduktiv. Ich sage aber: unproduktiv, weil zu teuer. Das liegt an Rahmenbedingungen, die wir aus eigener Kraft nicht verändern können und bezogen auf die aktuellen Beschäftigten auch gar nicht verändern wollen." Der Geschäftsführer bezeichnet das Haus als unproduktiv, weil es mehr Geld ausgibt als einnimmt. Das ist - rein betriebswirtschaftlich gedacht - zutreffend, zeigt aber, dass nicht alles rein betriebswirtschaftlich betrachtet werden kann. Der Fehler der mangelnden Produktivität (im KPMG-Gutachten wird es ausdrücklich als Fehler dargestellt) trifft bei dieser Betrachtung dann auch zahlreiche andere Institutionen der Stadt Frankfurt: sämtliche Schulen, Museen und kulturelle Einrichtungen und selbstverständlich auch den Magistrat selbst: jeder einzelne Dezernent gibt mehr Geld aus als er in seinem Dezernat einnimmt und würde daher als unproduktiv bezeichnet werden, wenn sein Dezernat von der KPMG begutachtet würde. Auf die Frage, durch welche Regelungen von städtischer Seite das Wirtschaften im Hause erschwert würde, antwortete der Geschäftsführer: ".... Uns kostet eine Küchenhilfe nach den Tarifen des öffentlichen Dienstes mit der Zusatzversorgungskasse rund 2.700 Euro. Wenn ich mir die in der Branche üblichen Tarife angucke, sind das 1.000 Euro weniger. Unsere Mitbewerber haben solche Bereiche schon vor Jahren ausgelagert, da haben wir einen Wettbewerbsnachteil, den man auch nicht einfach so kompensieren kann .... Klar ist, dass keinem Beschäftigten etwas genommen werden soll. Aber bei Neueinstellungen brauchen wir künftig andere Handlungsspielräume." Sicher hat der Geschäftsführer Recht mit der Behauptung, dass höhere Gehälter der Beschäftigten den Gewinn eines Unternehmens reduzieren bzw. dessen Verlust vergrössern. Durch Reduzierung von Gehältern lässt sich daher der Gewinn vergrössern. Die im Krankenhaus Hoechst gezahlten Gehälter sind jedoch nicht willkürlich festgesetzt, sondern das Ergebnis langwieriger Verhandlungen und orientieren sich - jedenfalls in den unteren Gruppen - daran, dass das Gehalt den Arbeitnehmer in die Lage versetzen muss, davon in der Stadt Frankfurt zumindest bescheiden leben zu können. Wenn der Geschäftsführer nunmehr vorschlägt, in diesem unteren Bereich (Küchenhilfe) das Gehalt inkl. AG-Anteilen um 37 % zu reduzieren, so führt dies - je nach persönlicher Situation - zu einer Reduzierung des Netto-Einkommens von ca. 20 % und einer entsprechend höheren Reduzierung der Einkommensteuer und der Zahlungen an die Kranken- und Rentenversicherung mit entsprechenden Folgen. Damit kann im Ergebnis möglicherweise die Klinik finanziell saniert werden, aber es erfolgt einfach eine Verlagerung der Kosten auf den Arbeitnehmer, den Steuerzahler und die Träger der Sozialversicherung. Das ist zwar das übliche Vorgehen einseitig gewinnorientierter Unternehmen ("Heuschrecken"), aber für ein Krankenhaus der Maximalversorgung in kommunaler Trägerschaft wohl kaum das geeignete Modell. Auf die Frage, ob und wie Personal abgebaut werden soll, antwortete der Geschäftsführer: "Zunächst einmal: Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen .... Aber es wird notwendig sein, die Personalkosten zu reduzieren .... Da ist die Frage, ob man neue Mitarbeiter zu anderen Modalitäten einstellen kann, oder ob man gezwungen wird, die Effekte durch Verringerung der Beschäftigtenzahl zu erreichen. Wahrscheinlich wird es eine Mischung aus beidem sein." Den Ausführungen des Geschäftsführers ist zu entnehmen, dass er beabsichtigt, einerseits das Personal zahlenmässig zu reduzieren und andererseits neu einzustellende Mitarbeiter geringer zu entlohnen als die derzeitigen Mitarbeiter. Gleichzeitig soll jedoch - so das KPMG-Gutachten - die Anzahl und Fallschwere der Patienten erhöht werden. Weniger und schlechter bezahlte Mitarbeiter sollen mithin mehr Patienten mit schwereren Erkrankungen behandeln bzw. betreuen. Dass dies zu einem Qualitätsverlust (zu Lasten der Patienten) führen muss, ist für einen Mediziner offensichtlich, liegt jedoch ausserhalb des Erkenntnishorizontes eines Betriebswirtschaftlers. Hinzu kommt, dass die deutlich unterschiedliche Bezahlung von gleich qualifizierten Mitarbeitern, die dieselbe Arbeit verrichten, dem Betriebsklima äusserst abträglich ist und den Betriebsfrieden kaum fördert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Hält es der Magistrat für sinnvoll, dass das Klinikum Hoechst versucht, 4.000 Patienten von anderen Krankenhäusern "abzuwerben", wodurch deren wirtschaftliche Existenz gefährdet wird ?
- Hält es der Magistrat für vertretbar, dass der Geschäftsführer des Klinikums Hoechst das Klinikum - und damit die Mitarbeiter - öffentlich als "unproduktiv" bezeichnet ?
- Würde der Magistrat eine in der Trägerschaft der Stadt befindliche Schule als "unproduktiv" bezeichnen, weil sie mehr Geld kostet als einbringt ?
- Würde der Magistrat sich selbst als "unproduktiv" bezeichnen, weil er mehr Geld ausgibt als einnimmt ?
- Hält der Magistrat die derzeit gezahlten Gehälter am Klinikum - insbesondere die der unteren Lohngruppen - für angemessen, v.a. auch im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten in der Stadt Frankfurt ?
- Hält es der Magistrat für angemessen, die Aufwendungen für eine Küchenhilfe - wie vom Geschäftsführer vorgeschlagen - um ca. 37 % zu reduzieren ?
- Glaubt der Magistrat, dass die hohe Versorgungsqualität des Krankenhauses erhalten werden kann, wenn mit weniger und schlechter bezahlten Mitarbeitern mehr Patienten mit schwereren Erkrankungen behandelt werden ?
- Glaubt der Magistrat, dass der Betriebsfrieden gefördert wird, wenn gleich qualifizierte Mitarbeiter, die dieselbe Arbeit verrichten, unterschiedlich entlohnt werden ?
- Hält der Magistrat vor dem Hintergrund des Interviews den derzeitigen Geschäftsführer des Klinikums für geeignet, diese Tätigkeit auszuüben ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2014Sie sind hierAA 514Klinikum Höchst unproduktiv?STVV-Anfrage · RÖMER
- 6. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 186Klinikum Höchst unproduktiv?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate