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Klinikum Höchst unproduktiv?

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.06.2014, B 186

Betreff: Klinikum Höchst unproduktiv? Vorgang: A 514/14 RÖMER zu Frage 1: Die stationäre Krankenversorgung unterliegt - nicht nur in einem Ballungsraum wie dem Rhein-Main-Gebiet - dem Wettbewerb. Im Hinblick auf die Marktanteile des Klinikums Höchst und der Kliniken des Main-Taunus-Kreises zeigt die Analyse der KPMG, dass der Grad der Ausschöpfung noch deutliches Potential nach oben aufweist. Dies bedeutet nicht zwangsläufig eine verschärfte Konkurrenz zu anderen Krankenhäusern, da sich ein Trend abzeichnet, dass in nahezu allen Organ- und Krankheitsgruppen mit einer generellen Zunahme von Fallzahlen zu rechnen ist - dies gilt in einem besonderen Maße für altersbedingte Erkrankungen. zu Frage 2: Im vorliegenden Begründungstext dieser Anfrage führen die Fragesteller aus, dass diese, auch vom Geschäftsführer getroffene Aussage, "rein betriebswirtschaftlich gedacht" zutreffend ist; nichts anderes soll das im Interview geäußerte zum Ausdruck bringen. zu Frage 3: Anders als im Bildungswesen sehen die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und hier namentlich in der stationären Patientenversorgung vor, dass die zu erbringenden Leistungen durch Erlöse zu finanzieren sind. Insofern ist dieser Vergleich nicht möglich. zu Frage 4: siehe Antwort zu 3.) zu Frage 5: Entscheidendes Kriterium für die Regelung der Vergütungsstruktur ist nicht die Frage, was die Stadt Frankfurt am Main mit Blick auf zum Beispiel Lebenshaltungskosten für angemessen hält, sondern die Frage bestehender tariflicher Regelungen. Es obliegt allein den Tarifvertragsparteien, für eine hinreichende Anpassung der Gehälter an eventuell gestiegene Lebenshaltungskosten Sorge zu tragen. zu Frage 6: Dem aufmerksamen Leser des Interviews mit dem Geschäftsführer der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH, auf das diese Frage anspielt, dürfte nicht entgangen sein, dass die branchenübliche Entlohnung im Bereich Nahrung und Gaststätten in dem zitierten Interview lediglich als Vergleichsgröße herangezogen wurde. Es wurde aufgezeigt, dass die im Klinikum Frankfurt Höchst gezahlten Gehälter von den branchenüblichen Arbeitsentgelten deutlich abweichen. Aus welchen Gründen hier eine Empfehlung des Geschäftsführers herausgelesen wird, die Aufwendungen für eine Küchenhilfe zukünftig um 37% zu reduzieren, kann der Magistrat nicht nachvollziehen. zu Frage 7: Die Vergütungsstruktur im Klinikum Frankfurt Höchst weicht insbesondere in den patientenfernen Bereichen deutlich vom Großteil der umliegenden Krankenhäuser, und zwar zugunsten der Mitarbeiter des Klinikums, ab. Der Magistrat ist im Übrigen nicht der Auffassung, dass ein unmittelbarer Bezug zwischen der Vergütungsstruktur im Tertiärbereich und der Versorgungsqualität herstellbar ist. zu Frage 8: Unterschiedliche Vergütungsstrukturen im Rahmen von Reorganisationsprozessen sind unvermeidbar branchenüblich. zu Frage 9: Ja!

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. März 2014AA 514Klinikum Höchst unproduktiv?STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 6. Juni 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 186Klinikum Höchst unproduktiv?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 19 · 07.07.2014
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 186 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 6
Sitzung 32 · 08.07.2014
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 186 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 32 · 18.09.2014
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 186 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerElf Piraten
Ablehnung:
Römer
Sonstige:
Linke (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen RÖMER (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Zurückweisung)

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