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Stationäre medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen

Vorlagentyp: AFDP
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 14.06.2019, A 507

Betreff: Stationäre medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen Seit Januar 2019 sind stationäre Pflegeeinrichtungen dazu gesetzlich verpflichtet sogenannte Kooperationsverträge mit Vertragsärzten (Haus-, Fach- und Zahnärzten) abzuschließen. Findet ein Heim keinen Arzt, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen innerhalb von drei Monaten Vertragsabschlüsse vermitteln. Neben der ärztlichen Versorgung durch Vertragsärzte können Heimbewohner natürlich auch durch ihre bisherigen Hausärzte behandelt werden. Bei vollstationären Pflegeheimbewohnern wird es jedoch problematisch, wenn keine Hausbesuche von den behandelnden Ärzten angeboten werden oder die Vertragsärzte vor Ort keine Möglichkeit haben einfache Behandlungsvorgänge durchzuführen, weil ihnen die Ausstattung und Räumlichkeiten fehlen. Dies führt dazu, dass die älteren Patientinnen und Patienten in die nächstgelegene Praxis oder sogar in ein Krankenhaus transportiert werden müssen. Viele behandelnde Ärzte klagen aus diesem Grund darüber, dass in den Alten- und Pflegeeinrichtungen keine externen Behandlungsräume zur Verfügung stehen, in denen sie ihre Patienten vor Ort direkt behandeln können. Ein weiterer Punkt, der die betroffenen Alten- und Pflegeheimbewohner betrifft, ist die psychosoziale Betreuung und Beratung. Gerade der Umzug aus den eigenen vier Wänden in ein Alten- oder Pflegeheim ist für viele ältere Menschen eine Belastung, in der sie eine entsprechende Unterstützung benötigen. Auch hier ist es wichtig, dass Behandlungsräumlichkeiten zur Verfügung stehen, damit mögliche Gespräche in einem geschützten Umfeld stattfinden können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie bewertet der Magistrat die ärztliche Versorgung in Frankfurts Alten- und Pflegeheimen?
  2. Wie viele Alten- und Pflegeheime verfügen über separate Behandlungsräume? Wie sind diese Räume ausgestattet?
  3. Welche Möglichkeit haben Fachärzte, ihre Patientinnen und Patienten in Alten- und Pflegeheimen direkt vor Ort zu untersuchen bzw. bestimmte Angebote vor Ort in separaten Räumlichkeiten anzubieten?
  4. Wie viele Vertragsärzte haben bereits spezielle Kooperationsverträge mit Frankfurter Pflegeheimen abgeschlossen? Wie viele Vertragspartner musste die Kassenärztliche Vereinigung vermitteln?
  5. Welche psychologischen Behandlungsangebote werden in Alten- und Pflegeheimen aktuell angeboten? Wie wird das bestehende Angebot von den Heimbewohnern wahrgenommen?
  6. Haben alle Heimbewohner einen barrierefreien Zugang zu möglichen psychologischen und physischen Angeboten in ihren Alten- und Pflegeheimen? Sind dem Magistrat dahingehend Probleme bekannt? Wenn ja, wie sehen diese konkret aus und mit welchen Maßnahmen versucht man dagegen zusteuern?
  7. Die Stadt Frankfurt bietet unter anderem spezielle Beratungs- und Hilfsangebote für suchtkranke Seniorinnen und Senioren an: Wie werden diese Angebote von Seniorinnen und Senioren angenommen und finden auch Beratungsangebote in Alten- und Pflegeheimen statt? Wenn ja, in welchen?
  8. Wie viele Pflegerinnen und Pfleger wurden im Rahmen des Pilotprojekts zur Schulung von ambulanten und stationären Pflegekräften zur Früherkennung und Frühintervention bei riskantem Konsumverhalten von Seniorinnen und Senioren ausgebildet? Wird das Projekt weiter verfolgt? Wenn ja, ist daran gedacht das Thema an Pflegeschulen in Frankfurt anzubieten oder als Weiterbildung für Pflegekräfte?
  9. Inwieweit agiert das Sofortprogramm ambulante Altenpflege der Stadt Frankfurt auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen zur gesundheitlichen und psychosozialen Unterstützung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern?
  10. Werden an Frankfurter Alten- und Pflegeeinrichtungen sogenannte Videosprechstunden angeboten? Wenn ja, wie werden diese von den Heimbewohnern wahrgenommen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Juni 2019Sie sind hier
    AA 507Stationäre medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen
    STVV-Anfrage · FDP
  2. 16. September 2019Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 341Stationäre medizinische Versorgung in Alten- und PflegeheimenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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