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Besser kein Zaun im Grüneburgpark im Koreanischen Garten

Vorlagentyp: AFAG
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 14.04.2008, A 501

Betreff: Besser kein Zaun im Grüneburgpark im Koreanischen Garten Die koreanische Kultur der Tempelgärten sieht keine Umgrenzungs- und Sicherheitszäune vor. Sonst wäre bei dem Kulturgeschenk aus Korea zur Frankfurter Buchmesse 2005 gleich der Zaun mitgeliefert worden. Obwohl also ein Sicherheitszaun sowohl im Widerspruch zur koreanischen Kultur, als auch zum denkmalgeschützten Grüneburgpark sowie dem Landschaftsschutzgebiet II steht, verfolgt das Umweltdezernat die Absicht des Baus eines Sicherheitszauns. Laut Amtsblatt 9/2008 werden in der Öffentlichen Ausschreibung Nr. 67-2008-00017 für den Grüneburgpark, Koreanischer Garten, umfangreiche Landschaftsbauarbeiten vergeben: 130 t Bodenentsorgung, 210 t alte Trageschicht entsorgen, 50 m Kanalgräben, 145 m2 Geozellen verlegen, 12 m2 Natursteinmauerwerk, 60 m Stahlbandeinfassung, 220 m2 Natursteinpflaster, 650 m2 wassergebundene Decke, 545 Stk. Heckenpflanzen, 300 m2 Pflanzflächen, 700 m2 Rasenflächen neu. In der Öffentlichen Ausschreibung Nr. 67-2008-00018 geht es ebenfalls um den Grüneburgpark, Koreanischer Garten. Es werden für Zaunbauarbeiten vergeben: 271 m Stabgitterzaun, Höhe 1,50 m, 6 m2 Fundamentbeton, 2 Schiebetore, I.W. 5 m, Höhe 1,50 m, 2 Türen. Es ist unklar, um welche Landschaftsbauarbeiten es sich handelt, ist doch der Koreanische Garten, zwar mit sehr großer Verzögerung, längst fertig gestellt, so dass in der vielbevölkerten grünen Oase Grüneburgpark Ruhe walten sollte. Dass die Beseitigung der immensen Bauschäden an Gebäuden und Teichen im Koreanischen Garten gemeint sein könnte, geht aus dem Ausschreibungstext Nr. 17 inhaltlich nicht hervor. Der Stabgitterzaun sollte der Öffentlichkeit vor Ort in einem Modell gezeigt werden. Bei der beabsichtigten Höhe von 1,50 Metern, die unschwer zu übersteigen ist und geradezu zum Überklettern einlädt, ist davon auszugehen, dass der Zaun obenauf mit Stacheldraht gekrönt wird, wie z. B. der Zaun um den Botanischen Garten. Absperrungen und Zäune führen zu Aggressionen, ärgerliche Öffnungs- und Schließungszeiten fördern erst recht aggressives, zerstörerisches Verhalten. Die Frage stellt sich, ob - außer in der Anfangszeit - Schäden durch Vandalismus in jüngerer Zeit ab- oder zugenommen haben und welcher Art sie sind. Jedenfalls sind sie für die kritische Bevölkerung derzeit nicht erkennbar. Einzig die erheblichen Baumängel sind sichtbar. Wir fragen den Magistrat:

  1. Was wird mit der Ausschreibung Nr. 67-2008-00017 bezweckt?
  2. Wird ein Zaunmodell, wie in der Ausschreibung Nr. 67-2008-00018 beschrieben, als Modell vor Ort aufgestellt? Wenn ja, wann? Wenn nein, weshalb nicht?
  3. Mit welcher Bauzeit ist zu rechnen und wann wird sie eingeplant?
  4. Welche für Bürgerinnen und Bürger freundlichen Öffnungszeiten sind geplant, falls die Umzäunung käme?
  5. Wird dann ein Eintrittspreis genommen, um die Baukosten zu decken?
  6. Wann werden die Schäden an Bauwerken und Teichen endlich beseitigt und wer finanziert das?
  7. Wird hinsichtlich der Teichanlagen geklärt, ob Wasser durch ein Leck versickert oder es in den Bewässerungskreislauf zurückgeführt wird? Bei Versickerung: Um welche Wassermengen handelt es sich?
  8. Welche Schäden traten seit Öffnung des Koreanischen Gartens bis heute (mit Datierung, Art und Kosten) durch Vandalismus wirklich auf? Wie wird vom Umweltdezernat die Schadensentwicklung seit der Fertigstellung und vor allem in jüngerer Zeit beurteilt?
  9. Um Haushaltstransparenz zu schaffen. Wie viel Pflegekosten pro Jahr fallen im Etat des Grünflächenamtes für den Koreanischen Garten an?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. April 2008Sie sind hier
    AA 501Besser kein Zaun im Grüneburgpark im Koreanischen Garten
    STVV-Anfrage · FAG
  2. 7. Juli 2008Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 412Besser kein Zaun im Grüneburgpark im Koreanischen GartenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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