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Besser kein Zaun im Grüneburgpark im Koreanischen Garten

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.07.2008, B 412

Betreff: Besser kein Zaun im Grüneburgpark im Koreanischen Garten Vorgang: A 501 FAG Zu Frage 1.: Schon während der Bauphase, aber vor allem in den vergangenen beiden Jahren hat sich gezeigt, dass der Koreanische Garten nicht in allen Punkten den Standards des betreuenden Fachamtes entspricht. Wie das Fachamt schon mehrfach ausgeführt hat, wurde die Notwendigkeit zur Behebung einzelner Mängel vom Geschenkgeber nicht in allen Fällen so gesehen. Die jetzt ausgeschriebenen Arbeiten dienen zur Beseitigung von Mängeln, außerdem wird ein umlaufender Zaun zum Schutz vor Vandalismus installiert. Alle Maßnahmen sollen in erster Linie die Unterhaltungskosten senken. Zu Frage 2.: Das Zaunmodell wurde dem Ortsbeirat bei einem Ortstermin im Januar 2008 vorgestellt. Dabei wurde verdeutlicht, dass aus der Sicht des Fachamtes grundsätzlich eine Lösung ohne Zaun wünschenswert, aber nicht durchführbar ist. Das vorgestellte Modell wurde vom Ortsbeirat als gute und vertretbare Lösung angesehen. Zu Frage 3.: Die Aufträge sind mittlerweile vergeben, die Bauarbeiten begannen Anfang Juni 2008 und werden voraussichtlich Mitte Juli abgeschlossen sein. Zu Frage 4.: Bei den Öffnungszeiten ist beabsichtigt, sich an den Zeiten des Chinesischen Gartens zu orientieren. Zu diesem Vorschlag wird eine gesonderte Absprache mit dem Ortsbeirat erfolgen. Zu Frage 5.: Der Koreanische Garten wurde allen Bürgerinnen und Bürgern geschenkt. Sobald Eintrittsgelder erhoben werden, steht der Park nur noch bestimmten Nutzergruppen zur Verfügung. Der Garten würde aus dem umgebenden Grüneburgpark ausgegrenzt. Darüber hinaus stehen die Fixkosten für die Organisation des Kartenverkaufs und der Kontrolle in keinem Verhältnis zum möglichen, aber unsicheren Erlös. Zu Frage 6.: Die Beseitigung der Schäden und Mängel erfolgt auf Kosten der Stadt Frankfurt. Lediglich bei der geplanten Pflasterung in den Eingangsbereichen wurde eine Kosten-Beteiligung des Kulturministerium Koreas zugesagt. Zum Zeitpunkt der Beseitigung siehe Frage 3. Zu Frage 7.: Der untere Teich verliert Wasser. Diese Tatsache war schon im Jahr 2006 bekannt und es wurde bereits ein Versuch durch die koreanische Baufirma unternommen, den Schaden zu beheben. Im Rahmen der in Kürze durchzuführenden Arbeiten, werden auch die Uferzonen des Teiches saniert. Da die Undichtigkeiten vorwiegend im Bereich der Teicheinfassung liegen, können dabei mögliche Schäden behoben werden. Die weitere Entwicklung wird beobachtet, um den Aufwand einer weitergehenden Sanierung mit den erhöhten Wasserkosten in Relation setzen zu können und die erforderlichen Maßnahmen abzuleiten. Zu Frage 8.: Die Schäden betreffen sowohl bauliche Anlagen als auch die Bepflanzung. Pflanzungen: - Entwendung kompletter Pflanzen - Beschädigung von Pflanzen Gebäude: - Graffiti - Beschädigung der Geländer - Abriss von Türen - Abriss von Dachziegeln - Schnitzereien Beleuchtung: - leichtere Beschädigungen wie z.B. Graffiti bis zum Umknicken ganzer Leuchten Mauern: - Abriss von Ziegeln - Graffiti - Entfernung von einzelnen Steinen Schilder: - Graffiti - Entwendung von Schildern Darüber hinaus gibt es Probleme mit der Vermüllung und uneinsichtigen Hundehalterinnen und Hundehaltern. Die Schadensentwicklung hat in den vergangenen Monaten - jahreszeitlich bedingt - wieder zugenommen. Die Ordnungsbehörde wurde aufgefordert, den Garten verstärkt in die Überwachung einzubeziehen. Eine genaue Auflistung kann frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2008 erstellt werden. Das zuständige Fachamt beseitigt die Schäden und den Müll in der Regel sehr zeitnah, um den Garten in einem ansehnlichen Zustand zu halten. Zu Frage 9.: Im städtischen Haushalt sind pro Jahr 86.000 € für die Unterhaltung und Bewachung des Koreanischen Gartens eingestellt. Das Fachamt verdeutlicht an dieser Stelle nochmals, dass die Installation eines Zaunes nur als letztes Mittel angesehen wird, die Schäden zu begrenzen. Die Zaunhöhe von 1,50 m wird nicht gänzlich verhindern, dass auch zukünftig Schäden entstehen können. Mit dem Zaun und dem zeitweise geschlossenen Garten gibt es aber eine klare Grenze und es erfordert deren bewusste Überschreitung. Das gewählte Zaunmaß und die begleitende Eingrünung stellen einen Kompromiss zwischen gestalterischer Verträglichkeit und Funktionalität dar. Das Kulturministerium Koreas hat den Zaun zum Schutz des Gartens sehr begrüßt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. April 2008AA 501Besser kein Zaun im Grüneburgpark im Koreanischen GartenSTVV-Anfrage · FAG
  2. 7. Juli 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 412Besser kein Zaun im Grüneburgpark im Koreanischen Garten
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 25 · 11.08.2008
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (Zurückweisung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 24 · 11.09.2008
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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