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Bessere Anbindung der Heinrich-Kraft-Schule

Vorlagentyp: ASPD
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 12.03.2008, A 474

Betreff: Bessere Anbindung der Heinrich-Kraft-Schule Die Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim hat seit Jahren mit einer schlechten Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel zu kämpfen. Neben der Freiligrathschule als einzige Grundschule vor Ort bleiben so kaum weitere "Beschickerschulen" für die kooperative Gesamtschule. Es wäre insofern zu erwägen, wie Kinder von der anderen Mainseite, also aus Oberrad und dem östlichen Sachsenhausen, Fechenheim leichter erreichen könnten. Fahrtkostenerstattungen für Kinder sind auch an anderer Stelle üblich, so werden zum Beispiel Kinder aus dem Frankfurter Norden unterstützt, die die IGS Stierstadt besuchen, oder Kinder aus dem Südwesten, die die IGS Kelsterbach besuchen. Hier kommen für die Stadt sogar noch Gastschulbeiträge hinzu! Wir fragen deshalb den Magistrat:

  1. Wäre es möglich, dass ein Schulbus aus Oberrad, ggf. über dem Lokalbahnhof, über Offenbach nach Fechenheim fährt, oder 2. dass der Linienbusverkehr durch Offenbach - mit einer Übernahme der Zusatzkosten aufgrund des weiteren Tarifgebiets - genutzt werden könnte?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. März 2008Sie sind hier
    AA 474Bessere Anbindung der Heinrich-Kraft-Schule
    STVV-Anfrage · SPD
  2. 2. Juni 2008Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 325Bessere Anbindung der Heinrich-Kraft-SchuleMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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