Asylbewerberheime der AWO
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Senioren verfolgenInhalt
Anfrage vom 13.03.2019, A 461
Betreff: Asylbewerberheime der AWO Die FNP berichtete am 08.03.2019 unter der Überschrift "Streit um AWO-Flüchtlingsheime" über Streitigkeiten zwischen der Stadt Frankfurt und der Arbeiter-Wohlfahrt (AWO) in deren Eigenschaft als Betreiberin von Asylbewerberheimen. Die Frankfurter AWO hatte in der Stadt zwei Asylbewerberunterkünfte betrieben - nach Angaben der FNP für diese "ein gutes Geschäft". Doch wegen finanzieller Angelegenheiten soll es zum Streit zwischen der AWO und der Stadt gekommen sein. Eine der Unterkünfte war das Bürgermeister-Menzer-Haus in Niederrad, das ursprünglich als Altenheim konzipiert war und von der AWO als solches nur mit Verlust betrieben werden konnte. Daher wurde das Haus während der Flüchtlingskrise in eine Asylbewerberunterkunft umgewandelt und von der AWO im Auftrag der Stadt betrieben. Daneben betrieb die AWO in der Innenstadt eine weitere Unterkunft. Beide Einrichtungen wurden zum Jahresende 2018 an andere Träger - Diakonie und Caritas - abgegeben. AWO und Stadt gaben hierzu an, man habe sich im gegenseitigen Einvernehmen getrennt. Nach Informationen der FNP lag der Grund in Unstimmigkeiten bezüglich des Geschäftsgebarens der AWO. Unter anderem ging es um die Essensversorgung der Schutzsuchenden. Für die Innenstadtunterkunft war geplant, dass die Asylbewerber aus der eigenen Küche eines benachbarten Altenhilfezentrums der AWO verpflegt werden. Die Stadt zahlte dafür eigenen Angaben zufolge eine Pauschale von € 17,90 pro Person und Tag. Doch die AWO beauftragte stattdessen eine externe Cateringfirma, die das Essen offenbar zu einem niedrigeren Preis lieferte. Als die städtische Stabstelle davon erfuhr, wollte sie die Pauschale nicht mehr zahlen. Die AWO akzeptierte dies nicht und verlangte weiterhin die vertraglich vereinbarte Pauschale, die von der Stadt dann auch gezahlt wurde. Nach Angaben eines Sprechers des AWO-Kreisverbands sei der Caterer deshalb gewechselt worden, weil "die Altenheimküche den Ansprüchen der Asylbewerber nicht gerecht geworden sei". Eine weitere Auftragsvergabe führte ebenfalls zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Stadt und der AWO: beide AWO-Flüchtlingsunterkünfte wurden von einem Sicherheitsdienst bewacht, wofür die Stadt Frankfurt zwischen 2015 und 2018 mehrere Millionen Euro zahlte. Diese Zahlungen wurden von der AWO direkt an die Sicherheitsfirma weitergegeben. Im April 2017 gründete die AWO jedoch unter der Bezeichnung AWO Protect gGmbH einen eigenen Sicherheitsdienst, an den die Stadt Frankfurt alleine für die Bewachung des Innenstadtheims rund fünf Millionen Euro zahlte. Nach Angaben der FNP stand die nunmehr beendete Zusammenarbeit zwischen AWO und Stadt auch "rechtlich auf wackeligen Füßen". Aufgrund der Eilbedürftigkeit wurden zunächst nur vorläufige - und offensichtlich lückenhafte - Betriebsvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern geschlossen, die im weiteren Verlauf durch ordentliche Betreiberverträge ersetzt werden sollten. Dazu sei es jedoch nicht mehr gekommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Treffen die Angaben der FNP zu den im Auftrag der Stadt betriebenen Einrichtungen insgesamt zu?
- In welchem Zeitraum (Datum) wurden die beiden Einrichtungen durch die AWO im Auftrag der Stadt Frankfurt betrieben?
- Welche Beträge zahlte die Stadt Frankfurt insgesamt der AWO für den Betrieb der beiden Einrichtungen?
- Wie setzen sich die unter 3. aufgeführten Beträge zusammen (aufgeschlüsselt nach Einrichtungen, Zeiträumen und Leistungen)?
- Welche Gewinne hat die AWO dadurch erwirtschaftet, dass Pauschalen für bestimmte Leistungen an die AWO bezahlt wurden (z.B. Verpflegungspauschale), die AWO die betreffende Leistung jedoch zu einem geringeren Preis einkaufte?
- Aus welchen Gründen war die "Altenheimküche den Ansprüchen der Asylbewerber nicht gerecht geworden", d.h. was konkret wurde an der Verpflegung bemängelt?
- Zu welchem Zeitpunkt (Datum) hat der Magistrat mit der AWO einen (von der FNP als "vorläufig" bezeichneten) Vertrag über den Betrieb der Unterkünfte abgeschlossen?
- Was waren die wesentlichen Inhalte der unter 7. genannten (vorläufigen) Verträge?
- Trifft es zu, dass die unter 7. genannten Verträge bislang nicht durch endgültige Verträge ersetzt wurden?
- Falls
- Zutreffend: warum nicht?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2019Sie sind hierAA 461Asylbewerberheime der AWOSTVV-Anfrage · AfD
- 14. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 218Asylbewerberheime der AWOMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate