Vermietung städtischer Immobilien an „linke Aktivisten“
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Anfrage vom 07.02.2019, A 447
Betreff: Vermietung städtischer Immobilien an "linke Aktivisten" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 01.04.2019 Die FNP berichtete am 16.01.2019 über das "Café Exzess" im Zusammenhang mit einer an der Fassade angebrachte politischen Parole, über die sich offensichtlich verschiedene Bürger beschwert hatten. Hierzu führt die FNP aus, dass sich die Stadt Frankfurt bislang als ein sehr geduldiger Vermieter gezeigt hatte: "Der Betreiberverein des Café Exzess bekommt die Immobilie in der Leipziger Straße seit 1996 zu sehr günstigen Konditionen. Und dass das linke Kulturzentrum regelmäßig in den hessischen Verfassungsschutzberichten auftaucht, als Treffpunkt der gewaltbereiten Autonomen-Szene, störte im Magistrat bislang offenbar niemanden". Im Dezember 2018 hatte die Stadt Frankfurt die Mieter durch einen Rechtsanwalt aufgefordert, die "Außengestaltung und Aufmachung des Cafés" von den "zahlreichen Werbeplakaten sowie politischen Botschaften" zu säubern. Ansonsten könne der Mietvertrag gekündigt werden, habe der Anwalt gedroht. Die durch den Anwalt gesetzte Frist ist inzwischen abgelaufen, ohne dass der Verein reagiert hätte. Im Zusammenhang mit anderen städtischen Immobilien, die an linke "Aktivisten" vermietet wurden fragte die FNP die Frankfurter Feuerwehr nach den Brandschutz-Vorkehrungen in diesen Objekten. Der zuständige Sachgebietsleiter der Feuerwehr teilte der Zeitung mit, dass nach dessen Kenntnisstand "eine Umnutzung des Polizeigewahrsams nie baurechtlich genehmigt" wurde. Eine für Versammlungsorte vorgeschriebene Gefahrenverhütungsschau habe daher nie stattgefunden. Das Café Exzess hingegen sei regelmäßig überprüft worden - 2003, 2007 und 2013. Die nächste Begehung stehe jetzt wieder an. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Trifft es zu, dass der Magistrat die Mieter des Café Exzess mit anwaltlichem Schreiben aufgefordert hat, die politischen Parolen an der Außenfassade des Gebäudes zu entfernen ?
- Falls 1. zutreffend: haben die Mieter die gesetzte Frist verstreichen lassen, ohne der Aufforderung nachzukommen ?
- Falls 2. zutreffend: welche konkreten Maßnahmen plant der Magistrat nunmehr, um seine berechtigten Forderungen gegenüber den Mietern durchzusetzen ?
- Trifft es zu, dass - wie es der Sprecher der Frankfurter Feuerwehr ausführte - eine Umnutzung des Polizeigewahrsams in der Klapperfeldstr. nie baurechtlich genehmigt und daher die für Versammlungsorte vorgeschriebene Gefahrenverhütungsschau nie stattgefunden hat ?
- Falls 4. zutreffend: aus welchen Gründen wurde diese Genehmigung von den Mietern nicht beantragt bzw. vom Magistrat nicht gefordert ?
- Falls 4. zutreffend: welchen Handlungsbedarf sieht der Magistrat angesichts der fehlenden Genehmigung ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2019Sie sind hierAA 447Vermietung städtischer Immobilien an „linke Aktivisten“STVV-Anfrage · AfD
- 13. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 75 WochenBB 320Vermietung städtischer Immobilien an „linke Aktivisten“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER