„Neues“ Anflugverfahren
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Anfrage vom 17.10.2013, A 441
Betreff: "Neues" Anflugverfahren Am 02.10.2013 veröffentlichte das Forum Flughafen und Region (FFR) eine Pressemitteilung über die Testflüge im Forschungsprojekt "Steeper Approaches" als Bestandteil der Allianz für Lärmschutz 2012. Bei dem genannten Verfahren wird der Landeanflug ab etwa 8.000 ft (ca. 2.400 m) in einem Winkel von 4,5 Grad eingeleitet, ab einer Höhe von etwa 2.000 ft (ca. 600 m) erfolgt der Endanflug entsprechend dem Gleitpfad des Instrumentenlandesystems (ILS) von 3 bzw. 3,2 Grad in üblicher Weise. In der Pressemitteilung wird ausgeführt, dass es sich dabei um ein "fliegerisch absolut sicheres Verfahren" handelt. Während erste Ergebnisse Ende Oktober 2013 vorliegen sollen, kann eine Umsetzung in den täglichen Routinebetrieb frühestens in mehreren Jahren erfolgen. In der Pressemitteilung wird jedoch betont, dass es wichtig sei, "schon frühzeitig Projekte anzugehen und Grundlagen-Erkenntnisse zu gewinnen, die bei der Reduzierung von Fluglärm zukünftig zur Anwendung kommen könnten." Und weiter wird ausgeführt: "Bei diesem weltweit einmaligen Forschungsprojekt verdeutlichen die beteiligten Gremien und Unternehmen wieder einmal, dass man in Frankfurt im internationalen Vergleich Vordenker und Vorreiter beim Thema aktiver Schallschutz ist und wie konsequent man bei diesem Thema am Ball bleibt". Aus den Ausführungen des FFR ist zu entnehmen, dass die durch Landungen besonders belastete Gebiete - Sachsenhausen, Niederrad, Flörsheim - durch das genannte Verfahren nicht entlastet werden, da sich die Überflughöhe nicht ändert. Im Gegenteil: beim Wechsel des Anflugwinkels (hier von 4,5 auf 3,2 bzw. 3,0 Grad) sind in der Regel Korrekturen erforderlich, die durch zusätzlichen Schub bzw. dem Ausfahren zusätzlicher Auftriebshilfen vorgenommen werden und in jedem Fall zusätzlichen Lärm erzeugen. Das genannte Verfahren könnte damit zwar weiter vom Flughafen entfernte Gebiete (z.B. Hanau, Offenbach, Mainz) tatsächlich vom Lärm entlasten, die näher gelegenen Gebiete jedoch stärker belasten. Bei den weiteren Ausführungen des FFR handelt es sich um die übliche sachfremde Propaganda und offensichtliche Lügen. Die Ausführungen, es handele sich bei dem neuen Verfahren um ein "fliegerisch absolut sicheres Verfahren", ist offensichtlich falsch, da es in der Luftfahrt keine absolut sicheren Verfahren gibt. Jedes fliegerische Verfahren ist mit einem - wenn auch sehr geringen - Restrisiko behaftet, kann somit niemals als absolut sicher bezeichnet werden. Im Weiteren führt das FFR aus, dass man (gemeint ist das FFR) "frühzeitig" Projekte angeht, um Grundlagen-Erkenntnisse zu gewinnen, die bei der Reduzierung von Fluglärm zukünftig zur Anwendung kommen könnten. Hier stellt sich die Frage, ob man ein Projekt als "frühzeitig" bezeichnen kann, das 6 Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss und mehr als 16 Jahre nach den ersten Planungen für die Flughafenerweiterung gestartet wird. Bereits bei Abschluss der Mediation - also vor 13 Jahren - wurde ein "Anti-Lärm-Pakt" vereinbart, wobei alle Möglichkeiten zur Lärmreduzierung geprüft und ggf. untersucht werden sollten. Das nunmehr untersuchte Verfahren ist weder neu noch originell; es hätte bereits in den vergangenen mehr als 10 Jahren untersucht werden können und wäre heute ggf. routinemässig umsetzbar. Es kann somit keine Rede davon sein, dass das FFR dieses Verfahren frühzeitig angegangen ist, sondern im Gegenteil dessen Untersuchung seit über 13 Jahren von den Verantwortlichen systematisch verschleppt wurde. Insoweit ist das FFR bzw. Flughafenbetreiber oder Politiker mitnichten - wie behauptet - "Vordenker und Vorreiter beim Thema aktiver Schallschutz" (und schon überhaupt nicht im internationalen Vergleich), sondern im Gegenteil absolutes Schlusslicht. Im Gegensatz zu Frankfurt wird das Thema Schallschutz im internationalen Vergleich konsequent angegangen und in aller Regel dadurch gelöst, dass Flughäfen in der Nähe grösserer bewohnter Gebiete, die an ihre Kapazitätsgrenzen stossen, in dünn besiedelte Gebiete verlagert werden. Aktuelle Beispiele aus den letzten 20 Jahren: München, Oslo, Hongkong, Osaka, Kuala Lumpur. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Hatte der Magistrat bzw. die Vertreter der Stadt im FFR vorab Kenntnis vom Inhalt der zitierten Pressemitteilung ?
- Teilt der Magistrat die in der zitierten Pressemitteilung geteilten Auffassungen des FFR ?
- Geht der Magistrat davon aus, dass die in Frankfurt besonders von Fluglärm betroffenen Gebiete (Sachsenhausen, Niederrad) durch das genannte Verfahren von Fluglärm entlastet werden ?
- Kann der Magistrat ausschliessen, dass bei Anwendung des genannten Verfahrens in den in Frankfurt besonders von Fluglärm betroffenen Gebiete (Sachsenhausen, Niederrad) durch Höhenkorrekturen beim Wechsel des Anflugwinkels zusätzliche Lärmbelastungen auftreten ?
- Glaubt der Magistrat, dass es - wie vom FFR ausgeführt - ein "fliegerisch absolut sicheres Verfahren" geben kann ?
- Teilt der Magistrat die Auffassung des FFR, dass mit der Untersuchung des genannten Verfahrens "frühzeitig" begonnen wurde, obwohl das Verfahren seit Jahrzehnten bekannt ist und in der Mediation vor 13 Jahren der Anti-Lärm-Pakt vereinbart wurde ?
- Teilt der Magistrat die Auffassung des FFR, dass man in Frankfurt - auch im internationalen Vergleich "Vordenker und Vorreiter beim Thema aktiver Schallschutz" ist, wenn weltweit Flughäfen in der Nähe grösserer bewohnter Gebiete geschlossen bzw. in dünn besiedelte Gebiete verlagert werden, um das Lärmproblem zu lösen ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2013Sie sind hierAA 441„Neues“ AnflugverfahrenSTVV-Anfrage · RÖMER
- 20. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 9 WochenBB 599"Neues" AnflugverfahrenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate