Transparenz und Konsequenz bei ausgefallenen Bussen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anfrage vom 23.01.2019, A 438
Betreff: Transparenz und Konsequenz bei ausgefallenen Bussen Buskunden beschwerten sich laut Medienberichten gegenüber der Frankfurter Nahverkehrsgesellschaft Traffiq über ausgefallene Busse und erhalten Wochen später die Mitteilung, dass der Bus nach Rücksprache doch gefahren sei. Medienberichten zufolge sind nach Auskunft der Traffiq-Pressestelle beauftragte Busverkehrsunternehmen grundsätzlich dazu verpflichtet, jeden Ausfall einer Linienfahrt der Leitstelle und auch in der Abrechnung zu benennen. Es gibt aber große Zweifel daran, ob dies wirklich geschieht, denn Überprüfungen erfolgen nur stichpunktartig. Die Bürger haben ein Recht auf eine verantwortungsbewusste Kontrolle der Zuverlässigkeit auch des Buslinienverkehrs und ggf. auf entsprechende Maßnahmen Seitens der Stadt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie viele Bürgerbeschwerden im Buslinienverkehr gab es im Jahr 2018, jeweils bzgl. verspäteter Busse, ausgefallener Busse und falsch gefahrener Busse?
- Wie viele Busse im Linienverkehr sind nach Erkenntnis der Stadt im Jahr 2018 nachweislich ausgefallen?
- Welche Buslinienbetreiber waren im Jahr 2018 besonders für ausgefalle Busse verantwortlich und welche Konsequenzen hatte dies für diese?
- Wie viele Bürgerbeschwerden gab es in den jeweiligen Jahren 2010 bis 2018 insgesamt in Bezug auf den Buslinienverkehr?
- Welche Buslinien waren 2018 besonders von Beschwerden betroffen und welche konkreten Verbesserungen sind hier zum Tragen gekommen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2019Sie sind hierAA 438Transparenz und Konsequenz bei ausgefallenen BussenSTVV-Anfrage · AfD
- 29. März 2019Antwort des Magistrats · nach 9 WochenBB 104Transparenz und Konsequenz bei ausgefallenen BussenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate