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Greiser-Studie

Vorlagentyp: ARÖMER
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Anfrage vom 12.08.2013, A 407

Betreff: Greiser-Studie Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 04.11.2013 Mit dem Bericht B 337 vom 28.06.2013 wurde die Anfrage A 341 vom 09.04.2013 (nicht) beantwortet. Gegenstand der Anfrage war eine vor kurzem veröffentlichte Untersuchung von Prof. Greiser zur Auswirkung des Fluglärms auf die Bevölkerung im Umfeld des Frankfurter Flughafens. Es wurde dabei für das Umfeld des Flughafens Frankfurt eine Prognose über die Entwicklung von Krankheitskosten für 6 Diagnosegruppen in Abhängigkeit von nächtlichem Fluglärm für einen 10-Jahreszeitraum (2012 bis 2021) erstellt. Im Ergebnis ist in diesem Zeitraum mit ca. 23.400 lärmassoziierten Erkrankungsfällen und ca. 3.400 Todesfällen zu rechnen, die dadurch entstehenden Krankheitskosten liegen bei über 1,5 Mrd. €. Nicht berücksichtigt wurden dabei weitere durch die Erkrankungsfälle verursachten Kosten wie z.B. Lohnfortzahlung, Reha-Kosten, Renten etc. Auf Grundlage dieser Berechnungen wurde der Magistrat u.a. befragt, ob er es für richtig hält, bei einer geplanten Flughafenerweiterung mögliche positive wirtschaftliche Effekte - Arbeitsplätze, Unternehmendgewinne - in die Abwägung einzustellen, negative Effekte - wie z. B. Kosten für vorhabeninduzierte Erkrankungs- und Todesfälle - jedoch nicht zu betrachten. Weiterhin wurde er befragt, ob er es angesichts der vorgelegten Zahlen von Erkrankungs- und Todesfällen den Betrieb des erweiterten Flughafens für gerechtfertigt und verantwortbar hält oder ob er vielmehr Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung für erforderlich hält, wie z.B. eine Beschränkung des Flugbetriebes. Der Magistrat ging auf die gestellten Fragen nicht ein. Vielmehr verwies er darauf, dass er die von Prof. Greiser vorgelegten Zahlen nicht für zutreffend hält. Er führt hierzu aus, dass es zu der angeführten Veröffentlichung "viele offene Fragen und Kritikpunkte durch Fachleute, betreffend z.B. der Methodik, der Auswahl und Analyse der Daten, deren Übertragbarkeit und der zugrunde liegenden Prämissen der Studie" gebe. Dies trifft zwar grundsätzlich zu, ändert jedoch nichts an den grundlegenden Fakten, dass eine Zunahme der Fluglärmbelastung zu einer Zunahme des Erkrankungsrisikos führt. Zwangsläufige Folge hiervon ist, dass durch die Flughafenerweiterung mit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn zusätzliche Erkrankungs- und Todesfälle zu erwarten sind, die unmittelbar auf die zusätzliche Lärmbelastung zurückzuführen sind. Offen ist hierbei nur, ob die von Prof. Greiser vorgelegten Abschätzungen der Zahlen zutreffend sind oder nicht. Für die Fragestellung ist es jedoch völlig unerheblich, ob die von Prof. Greiser genannten Zahlen bezüglich der Erkrankungs- und Todesfälle bzw. der Behandlungskosten exakt stimmen. In der Anfrage ging es zum einen darum, ob der Magistrat bei einem geplanten Vorhaben zwar die möglichen positiven Effekte - wie Arbeitsplätze und Unternehmensgewinne - prognostizieren und in die Abwägung einfliessen lässt, die negativen Auswirkungen - vorhabensinduzierte Erkrankungs- und Todesfälle bzw. zusätzliche Behandlungskosten - überhaupt nicht ermitteln lässt und somit auch nicht in die Abwägung einstellt. Für die Beantwortung dieser grundsätzlich Frage ist der genaue Umfang der negativen Auswirkungen ohne Bedeutung, da die Auswirkungen als solche völlig unstrittig sind. Für die weiteren Fragen ist der Umfang der negativen Auswirkungen von Bedeutung, da diese darauf abstellen, ob der Betrieb eines Flughafens mit den von Prof. Greiser berechneten Auswirkungen verantwortbar ist oder ob angesichts dieser prognostizierten Auswirkungen ein Handlungsbedarf besteht. Auch wenn - wie vorliegend - vom Magistrat die von Prof. Greiser genannten Zahlen grundsätzlich bezweifelt werden, muss er die Frage beantworten können, welcher Umfang negativer Auswirkungen aus seiner Sicht tolerabel ist bzw. welche Auswirkungen nicht mehr zumutbar sind und daher einen Handlungsbedarf auslösen. Diese Abwägung ist in jedem Fall vor der Planung eines mit zusätzlichen Risiken für die Bevölkerung einhergehenden Vorhabens unabdingbar, da ansonsten eine sachgerechte Abwägung nicht möglich ist. Während die Angabe tolerabler zusätzlicher Erkrankungs- bzw. Todesfälle grundsätzlich problematisch ist, ist dies bei den zusätzlichen Behandlungskosten einfacher. Prof. Greiser beziffert diese für die durch Lärm induzierten Herz- Kreislauferkrankungen mit ca. 150 Mio € p.a. Dieser Betrag liegt deutlich höher als der von der Fraport AG im Aviation-Sektor im gleichen Zeitraum erwirtschaftete Netto-Gewinn, der bei ca. 100 Mio € liegt. Anders formuliert: müsste die Fraport AG für diese Kosten selbst aufkommen, müsste sie Konkurs anmelden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Hält es der Magistrat für erforderlich, vor Planung eines mit einer zusätzlichen Belastung einhergehenden Vorhabens - wie z.B. einer Flughafenerweiterung - nicht nur die möglichen positiven Effekte - z.B. Anzahl zusätzlicher Arbeitsplätze - zu ermitteln, sondern auch das Ausmass der zu erwartenden negativen Auswirkungen - v.a. Anzahl zusätzlicher Erkrankungs- und Todesfälle, zusätzliche Krankheitskosten etc. - zu ermitteln, um dann eine sachgerechte Abwägung vornehmen zu können ?
  2. Falls 1. unzutreffend: wie stellt sich der Magistrat eine sachgerechte Abwägung vor, wenn zwar die positiven Effekte eines Vorhabens bekannt sind (linke Waagschale), die negativen jedoch nicht (rechte Waagschale) ?
  3. Falls 1. zutreffend: Aus welchen Gründen hat der Magistrat in keinem Stadium des Verfahrens der Flughafenerweiterung (zwischen 1997 und 2007) für eine Ermittlung der zusätzlichen Erkrankungsfälle bzw. Krankheitskosten eingesetzt ?
  4. Hat sich der Magistrat seit 1997 - in welcher Form auch immer - für eine solche Berechnung eingesetzt bzw. hat er einen Auftrag dazu erteilt oder finanzielle Mittel hierzu bereit gestellt ?
  5. Falls 4. zutreffend: was hat der Magistrat konkret unternommen ?
  6. Wenn der Magistrat die nunmehr von Prof. Greiser vorgelegten Berechnungen bezweifelt: sind ihm andere Berechnungen oder Abschätzungen bekannt ?
  7. Falls 6. zutreffend: welche ?
  8. Wieviele zusätzliche Erkrankungsfälle (Herz- Kreislauferkrankungen) bzw. Todesfälle hält der Magistrat im Hinblick auf die von ihm unterstellten Vorteile der Flughafenerweiterung für tolerabel bzw. hinnehmbar ?
  9. Welche zusätzlichen Behandlungskosten für die unter 8. genannten Erkrankungsfälle sind nach Auffassung des Magistrats im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens tolerabel?
  10. Wer sollte nach Auffassung des Magistrats für diese zusätzlichen - durch das Vorhaben induzierten - Behandlungskosten (unabhängig von deren Höhe) aufkommen: die Solidargemeinschaft oder der Verursacher ?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Juni 2013BB 337Krankheits- und Todesfälle durch Betrieb des FlughafensMagistratsbericht
  2. 12. August 2013Sie sind hier
    AA 407Greiser-Studie
    STVV-Anfrage · RÖMER
  3. 3. März 2014Antwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 70Greiser-StudieMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 25 · 28.11.2013
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 407 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

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