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Effektivität von Integrationskursen stärken

Vorlagentyp: AFDP
33 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 25.06.2018, A 366

Betreff: Effektivität von Integrationskursen stärken Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.09.2018 Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) haben im letzten Jahr ca. 339.578 Menschen in Deutschland einen Integrationskurs besucht. Diese Kurse bestehen in der Regal aus zwei Teilen: 600 Schulstunden Sprachkurs und 100 Schulstunden Orientierungskurs. Ziel des Integrationskurses ist es, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Ende hin ein Sprachniveau des Levels B1 erreichen, das ausreichen soll, um im Alltag in Deutschland schriftlich und mündlich klarzukommen. Allerding reicht dieses Sprachniveau nicht aus, um eine Ausbildung oder sogar Studium in Deutschland zu absolvieren - hier wird oftmals C1 als sprachliche Voraussetzung benötigt. Laut Bamf haben im vergangenen Jahr jedoch nur 289.751 Berechtigte an dem Sprachtest (B1) bis zum Ende des Kurses teilgenommen. Nur jeder zweite soll den Test auch erfolgreich bestanden haben - 40% erreichten lediglich das Sprachniveau A2. Weitere Untersuchungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben ergeben, dass viele Integrationskursteilnehmer an den Sprachkursen nur unregelmäßig teilgenommen hätten, was wiederum dazu führe, dass ein großer Teil der eingesetzten Mittel verpufft sei. Zahlreiche Kursteilnehmer sollen nach der Erfassung ihrer Anwesenheit den Kursraum wieder verlassen oder sogar nachträglich ihre Unterschrift auf die Anwesenheitslisten geleistet haben. Durch die geleistete Unterschrift seien entsprechende Sanktionen durch das Jobcenter ausgeblieben. Darüber hinaus sollen Prüfer festgestellt haben, dass Anbieter von Sprachkursen für einige Teilnehmer mehrfach Gebühren erheben. Durch die Schilderung solcher Vorfälle besteht die Gefahr, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Eindruck vermittelt bekommen, man könne sich problemlos bei den Integrationskursen durchmogeln. Ziel sollte es eigentlich sein, den Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu vermitteln, wie elementar das Erlernen der deutschen Sprache für eine Teilhabe innerhalb der Gesellschaft ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie viele Integrationskurse wurden im letzten Jahr von der Stadt Frankfurt bzw. vom Jobcenter angeboten?
  2. Wie hoch waren die Teilnehmerzahlen zu Kursbeginn und wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer meldeten sich für den Sprachtest zum Ende des Kurses an?
  3. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer schafften davon nicht den B1 Sprachtest?
  4. Wie oft dürfen die B1 Sprachtests wiederholt werden? Welche Konsequenzen hat die/ der Kurteilnehmer/in zu erwarten, wenn er mehrfach durch den B1 Sprachtest fällt?
  5. Welche Sprachangebote gibt es über B1 hinaus?
  6. Erhalten die Sprachschulen für bestandene Sprachtests einen Zuschlag? Wenn ja, wie hoch ist dieser pro Test? Gibt es auf Trägerbasis eine vergleichende Überprüfung der Bestehensquote? Wie wird mit gravierenden Abweichungen umgegangen?
  7. Wie hoch sind die Kosten für einzelne Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer, die zu einem Integrationskurs verpflichtet sind? Welche Kosten werden vom Bamf oder Jobcenter übernommen?
  8. Welche Sanktionen haben Kursteilnehmerinnen und Teilnehmer zu erwarten, wenn sie mehrfach unentschuldigt fehlen? Gibt es ein Monitoring auf Anbieterbasis? Wenn ja, wie sieht dieses aus?
  9. Werden die Fehltage von den jeweiligen Sprachschulen an das Jobcenter übermittelt? Wenn nein, wie wird das Jobcenter über mögliches Fernbleiben der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer informiert?
  10. Wurde bisher die Möglichkeit genutzt, die Anwesenheit der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer digital zu erfassen und direkt an entsprechende Stellen weiterzuleiten? Wenn ja, bei welchen Sprachschulen in Frankfurt ist diese Vorgehensweise bereits Praxis? Wenn nein, aus welchen Gründen wurde bisher von einer digitalen Erfassung der Anwesenheit abgesehen?
  11. Wie wird im Falle einer analogen Anwesenheitserfassung garantiert, dass die Kursteilnehmerinnen und Teilnehmer nicht nachträglich ihre vermeintliche Anwesenheit vermerken?
  12. Wie viele der geschilderten Sanktionen in Frage 8 wurden in den letzten zwei Jahren durch das Jobcenter in Frankfurt vollzogen?
  13. Findet durch das Jobcenter Frankfurt eine Überprüfung der jeweiligen Sprachkurse statt? Wenn ja, nach welchen Kriterien werden die Kursangebote überprüft? Wenn nein, aus welchen Gründen findet keine Überprüfung statt?
  14. Welche weiterführenden Programme werden von der Stadt Frankfurt bzw. dem Jobcenter für Absolventen der Integrationskurse angeboten, damit diese erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden können?
  15. Werden im Rahmen der unter Punkt 14 aufgezählten Programmen noch weitere Sprachkurse für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer angeboten? Wenn ja, um welche Sprachniveaus handelt es sich?
  16. Wie wurden diese Programme/Kurse von den Absolventen der Integrationskurse angenommen? Bitte um detaillierte Aufschlüsslung nach einzelnen Programmen bzw. Kursen.
  17. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben bereits an einem Projekt des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms teilgenommen? Bitte Teilnehmerzahl nach Projekten aufteilen.
  18. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Frankfurter Arbeitsmarktprogrammes konnten bereits erfolgreich in den Frankfurter Arbeitsmarkt integriert werden?
  19. Welche Möglichkeiten werden genutzt, um Integrationskursabsolventen gezielt in Berufen auszubilden, in denen Fachkräfte- oder Hilfsarbeiter (z.B. in der Pflege, im Handwerk o.ä.) dringend gesucht werden?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Juni 2018Sie sind hier
    AA 366Effektivität von Integrationskursen stärken
    STVV-Anfrage · FDP
  2. 8. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 30Effektivität von Integrationskursen stärkenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 25 · 29.10.2018
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 366 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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