Zahlungen der Stadt Frankfurt an Kirchen und Religionsgemeinschaften
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anfrage vom 09.04.2013, A 334
Betreff: Zahlungen der Stadt Frankfurt an Kirchen und Religionsgemeinschaften Die Kirchen erhalten in den Bundesrepublik staatliche Subventionen von 15 bis 20 Mrd. € jährlich (je nach Quelle), die aus Steuern bezahlt werden, u.a. für konfessionellen Religionsunterricht an allen Schulen, Ausbildung der kirchlichen Theologen an den staatlichen Universitäten und Unterhalt kirchlicher Fachhochschulen, Einzug der Kirchensteuer, Denkmalpflege, Seelsorge bzw. Mission in öffentlichen Einrichtungen, Ausgaben öffentlicher Rundfunkanstalten für kirchliche Sendungen, Zuschüsse an kirchliche Hilfs- u. Missionswerke sowie weitere Staatszuschüsse aufgrund von Konkordaten und Kirchenverträgen. Die Zahlungen erfolgen sowohl aus dem Bundeshaushalt, den Haushalten des Bundesländer und der Kommunen. Auf die Kommunen entfallen dabei insgesamt ca. 4 Mrd. € (Quelle: u.a. SPIEGEL 45/2010; Frerk C: Finanzen und Vermögen der Kirche in Deutschland, Aschaffenburg 2002). Als Rechtsgrundlage wird meist der Reichsdeputationshauptschluss vom 25.2.1803 genannt sowie zahlreiche in der Folgezeit abgeschlossene Konkordate und Kirchenverträge. 1919 wurde in die Weimarer Reichsverfassung der Artikel 138 aufgenommen, der bestimmt, dass Zahlungen an die Kirchen "abgelöst", das heißt beendet werden sollen. Umgesetzt wurde diese Bestimmung nicht, jedoch 1949 unverändert in Art. 140 des Grundgesetzes aufgenommen. Gleichwohl werden die Zahlungen an die Kirchen von Bund, Ländern und Kommunen weiterhin unverändert - oder sogar in größerem Umfang - geleistet. Im Bereich der Kommunen sind Zahlungen in Form direkter Zuschüsse an die Kirchen, kostenfreie oder verbilligte Überlassung von kommunalen Einrichtungen (z.B. Gebäuden) einschließlich deren Unterhaltung und Instandhaltung sowie direkte oder indirekte Zuschüsse an kirchliche Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten) denkbar. Zahlungen der Stadt Frankfurt an Kirchen sind dem Haushalt direkt nicht zu entnehmen, da sie in der Regel nicht als solche ausgewiesen oder in verschiedenen Etatposten ohne weitere Hinweise enthalten sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Welche direkten Zahlungen leistet die Stadt Frankfurt an Kirchen und Religionsgemeinschaften in 2012 und 2013?
- Welche im Eigentum der Stadt Frankfurt (oder einer ihr mehrheitlich zuzuordnenden Gesellschaften) befindlichen Einrichtungen (z.B. Gebäude) werden Kirchen oder Religionsgemeinschaften kostenfrei oder verbilligt zur Nutzung überlassen?
- Welche Beträge wendet die Stadt Frankfurt (bzw. eine ihr mehrheitlich zuzuordnende Gesellschaft) für die Unterhaltung bzw. Instandhaltung der unter
- Aufgeführten Einrichtungen in 2012 bzw. 2013 auf?
- Welche Zuschüsse leistet die Stadt Frankfurt an kirchliche Einrichtungen bzw. Einrichtungen von Religionsgemeinschaften (z.B. Kindertagesstätten) in 2012 bzw. 2013?
- Welche weiteren Zahlungen leistet die Stadt Frankfurt an Kirchen und Religionsgemeinschaften über die unter 1. - 4. genannten hinaus in 2012 bzw. 2013?
- Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen, Verträge etc.) werden die unter 1. - 5. genannten Zahlungen geleistet ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2013Sie sind hierAA 334Zahlungen der Stadt Frankfurt an Kirchen und ReligionsgemeinschaftenSTVV-Anfrage · RÖMER
- 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 11 WochenBB 340Zahlungen der Stadt an Kirchen und ReligionsgesellschaftenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate