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Zahlungen der Stadt an Kirchen und Religionsgesellschaften

Vorlagentyp: B
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.06.2013, B 340

Betreff: Zahlungen der Stadt an Kirchen und Religionsgesellschaften Vorgang: A 334/13 RÖMER Zu 1.: Die Stadt Frankfurt am Main leistet direkte Zahlungen an Kirchen und Religionsgemeinschaften zur Wahrnehmung kultureller (z.B. Stadtteilkulturarbeit, Musikförderung an Kirchen), sozialer (z.B. Kinder- und Jugendarbeit, Beratung pflegender Angehöriger) sowie bildungs- und betreuungsbezogener Aufgaben (z. B. Förderung im KITA- und Schulbereich). Für das Haushaltsjahr 2012 wurde eine Summe von 89.965 T € verausgabt, für das Haushaltsjahr 2013 ist eine Summe von 95.169 T € vorgesehen. Die Verwendungszwecke für die direkten Zahlungen gehen aus Antwort 4 hervor.

Zu 2.: Kostenfrei werden die in städtischem Eigentum stehenden Dotationskirchen und Patronate (Alte Nikolaikirche, Dominikanerkloster/Heiliggeistkirche, Dreikönigskirche, Liebfrauenkirche, St. Bartholomäusdom, St. Katharinenkirche, St. Leonhardkirche, St. Peterkirche, Pfarrhaus Bonames, Pfarrhaus St. Leonhard und Dompfarrhaus) und verbilligt das Gebäude der Freien Christlichen Schule in Fechenheim zur Nutzung überlassen.

Zu 3.: Im Jahr 2012 wurden 3.443 T € für die Instandhaltung der Dotationskirchen und Pfarrhäuser verausgabt. Hierin enthalten sind auch größere Instandsetzungsmaßnahmen wie z.B. die Innensanierung St. Leonhard und die Dach- und Fassadensanierung der Dreikönigkirche. Für das Jahr 2013 sind 3.391 T € für die Instandhaltung der Dotationskirchen im Haushalt vorgesehen. Für das Gebäude der Freien Christliche Schule in Fechenheim leistet die Stadt Frankfurt am Main keine Instandsetzungs- und Wartungsaufwendungen.

Zu 4.: Die Kirchen und Religionsgemeinschaften übernehmen Aufgaben der Daseinsvorsorge aus dem originären Verantwortungsbereich der Stadt Frankfurt am Main. Im Einzelnen werden folgende Verwendungszwecke bezuschusst. Zuständigkeit Art der Zuschüsse/Zahlungen Höhe der Zuschüsse/ Zahlungen Höhe der Zuschüsse/ Zahlungen

2012 2013 20 Stadtkämmerei Zuschuss Jüdische Gemeinde 3.698.728,00 € 3.746.000,00 € Zuschuss Domschatzkammer, Kolpinghaus 135.000,00 € 135.000,00 € Zuschuss Kirchengemeinden aus Dotationsverpflichtungen 65.000,00 € 65.000,00 €

10 Hauptamt Zuschuss aus Eingemeindungsvertrag Pfarramt St. Laurentius 550,00 €

40 Stadtschulamt Förderung im Kita-Bereich 77.693.687,18 € 82.175.527,56 € Förderung im Schulbereich 6.150.776,29 € 6.845.448,78 €

41 Kulturamt Stadtteilkulturarbeit 2.800,00 € Allgemeine Musikförderung an Kirchengemeinden 16.600,00 €

51 Jugend- und Sozialamt Zuwendungen für Kinder- und Jugendarbeit der Kirchengemeinden 1.843.899,00 € 1.843.899,00 €

53 Amt für Gesundheit Betreuung von Obdachlosen 56.175,00 € 56.175,00 €

Mobile Kinderkrankenhilfe 78.131,00 78.131,00 Beratung pflegender Angehöriger 223.605,00 223.605,00 Zu 5. Zahlungen, die weder Zuschüsse noch Zuwendungen sind, werden nicht erbracht.

Zu 6.: Die Verpflichtungen ergeben sich: - aus den Dotationsurkunden der Jahre 1806/1830, - aus dem Frankfurter Vertrag mit der Jüdischen Gemeinde aus 1990 sowie den Ergänzungsverträgen aus den Jahren 2005 und 2008, Magistratsvortrag zum 3. Ergänzungsvertrag liegt den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vor, - für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe aus §§ 11 und 13 Sozialgesetzbuch VIII, - für die Förderungen im Kita-Bereich aus § 74 Sozialgesetzbuch VIII, konkretisiert durch eine Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und den kirchlichen und freigemeinnützigen Trägern in der jeweils gültigen Fassung, MB 1788 vom 14.07.1980, MB 517 vom 23.04.1999, MB 195 vom 24.10.2008, - für die Förderungen im Schulbereich: - Früh- und Übermittagsbetreuung und Erweiterte schulische Betreuung inkl. Frühbetreuung aus §§ 22 und 24 SGB VIII, § 15 HSG, StVV - Beschluss § 3685, M 7 vom 18.03.2008, - für die Hausaufgabenbetreuung aus dem Erlass des HKM vom 16.02.1981 (bis zu 50% Komplementärfinanzierung), - für die Praxisorientierte Hauptschule aus §§ 2 und 3 HSchG, Koalitionsvertrag 2011 - 2016, StVV -Beschluss § 648 vom 14.09.2006, - für die Sternpiloten (ehem. Sozialpädagogische Kleinprojekte) aus § 13 SGB VIII, - für die Jugendhilfe in der Schule aus §§ 11,13 und 74 SGB VIII, §§ 2 und 3 HSchG, - Landesprogramm Ganztägig arbeitende Schulen, § 15 HSchG, - dem Grenzänderungsvertrag für Frankfurt Kalbach vom 21.12.1971.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. April 2013AA 334Zahlungen der Stadt Frankfurt an Kirchen und ReligionsgemeinschaftenSTVV-Anfrage · RÖMER
  2. 28. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    BB 340Zahlungen der Stadt an Kirchen und Religionsgesellschaften
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 23 · 10.09.2013
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

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