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Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Ausnahmeregelungen für KWK-Anlagen auf Frankfurt?

Vorlagentyp: AFDP
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 24.01.2018, A 315

Betreff: Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Ausnahmeregelungen für KWK-Anlagen auf Frankfurt? Zum Jahresende 2017 lief eine Regelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus, nach der für Kraft-Wärme-Kopplungs-Bestandsanlagen und für ältere Bestandsanlagen, die erneuert oder ersetzt wurden, die EEG-Umlage für den erzeugten, selbst verbrauchten Strom komplett entfiel (§ 61c und § 61d EEG). KWK-Bestandsanlagen, die nach 31. Dezember 2017 erneuert oder ersetzt werden, müssen seit 1.1.2018 eine EEG-Umlage in Höhe von 20 Prozent der jeweiligen Umlage für den selbst verbrauchten Strom zahlen. Eine komplette Befreiung gibt es nur noch, wenn die Anlage, die erneuert oder ersetzt wurde, weiterhin der handelsrechtlichen Abschreibung oder der Förderung nach dem EEG unterliegt. Für Unternehmen, die hocheffiziente KWK-Anlagen zur Eigenversorgung betreiben, bedeutet dies mitunter Mehrzahlungen in fünf- oder sechsstelliger Höhe. Dies betrifft zu einem den Mittelstand und zum anderen auch die Kommunen, die z.B. bei der Versorgung von Schulen oder Schwimmbädern auf Kraft-Wärme-Koppelung gesetzt haben bzw. setzen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie viele KWK-Anlagen existieren in Frankfurt?
  2. Wie viele Anlagen werden durch die Stadt bzw. städtische Einrichtungen betrieben?
    • a)in Schulen, Schwimmbädern oder anderen öffentlichen Einrichtungen?
    • b)Wie alt sind diese Anlagen?
  3. Wie viele Anlagen mussten in den letzten 3 Jahren erneuert werden?
  4. Wie viele Anlagen stehen ab 2018 zur Erneuerung an?
  5. Sind weitere Anlagen in städtischen Einrichtungen oder bei den städtischen Eigenbetrieben geplant bzw. befinden sich im Bau? Wenn ja, bitte genaue Auflistung der Anlagen.
  6. Welche zusätzlichen Kosten kommen auf die Stadt zu, durch den Wegfall der Ausnahmeregelungen?
  7. Sind bereits Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen bekannt? Wenn ja, welche konkreten Auswirkungen sind bekannt? Bericht des Magistrats vom 20.04.2018, B 115 Versandpaket: 31.01.2018 Aktenzeichen: 91 51

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Januar 2018Sie sind hier
    AA 315Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Ausnahmeregelungen für KWK-Anlagen auf Frankfurt?
    STVV-Anfrage · FDP
  2. 20. April 2018Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 115Welche Auswirkungen hat der Wegfall der Ausnahmeregelung für KWK-Anlagen auf Frankfurt?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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