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Wie ist die werbliche Nutzung der „Merkel-Poller“ in Frankfurt geregelt?

Vorlagentyp: ABFF
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Inhalt

Anfrage vom 23.01.2018, A 314

Betreff: Wie ist die werbliche Nutzung der "Merkel-Poller" in Frankfurt geregelt? Vorgang: Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage zurückgezogen hat. Da die Bundesregierung weder willens ist noch dazu in der Lage zu sein scheint, die deutschen Außengrenzen effektiv und wirkungsvoll zu schützen, müssen bekanntlich seit Ende 2015 hierzulande nicht nur sämtliche Weihnachtsmärkte, Silvesterfeiern sowie Volks- und Vereinsfeste eingezäunt und von einem massiven Polizeiaufgebot beschützt werden, sondern nun auch Betonsperren (im Volksmund "Merkel-Poller" genannt) zur Terrorabwehr auf beliebten innerstädtischen Plätzen eingesetzt werden. So auch in Frankfurt, wo die grauen Betonklötze in der Optik überdimensionierter Legosteine seit Anfang Januar 2018 die Zufahrten zu Opernplatz, Fressgass und Hauptwache versperren. Findige Frankfurter Kommunalpolitiker haben bereits mehr oder weniger ernst gemeinte Vorschläge zu deren Verschönerung vorgebracht, eine Stellungnahme des Magistrats ist hierzu nach Kenntnisstand der BFF-Fraktion bisher nicht erfolgt. Umso verwunderter mussten die Stadtverordneten der Bürger Für Frankfurt BFF im Römer dieser Tage feststellen, dass die Verantwortlichen bei der Stadt Frankfurt zwischenzeitlich ein ganz eigenes Konzept zur Nutzung der "Merkel-Poller" entwickelt und sogar schon umgesetzt haben. So werden zahlreiche dieser Betonsperren in der Frankfurter Innenstadt mit Werbebannern des Vereins "Abenteuer Spielplatz Riederwald e. V." umspannt und auf diesen verschiedene Aktivitäten bzw. Veranstaltungen des Vereins beworben (Stand 23.01.18):

Dies zur Erläuterung des Sachverhalts vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: 1.) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Sondernutzung der "Merkel-Poller" durch den Verein "Abenteuer Spielplatz Riederwald e.V."? 2.) Wer zeichnet für die Entwicklung bzw. Umsetzung dieses neuen Werbeformats in der Frankfurter Innenstadt bei Magistrat und Verwaltung verantwortlich? 3.) Auf welcher Grundlage bzw. unter welchen Voraussetzungen können andere Frankfurter Vereine, Institutionen oder auch Gewerbetreibende die "Merkel-Poller" werblich nutzen? 4.) Wie gedenkt der Magistrat, eine möglichst pluralistische Nutzung dieses zukunfts-weisenden Werbeformates in der Frankfurter Innenstadt zu gewährleisten? 5.) Welche Gebühren erhebt die Stadt Frankfurt für diese Form der Sondernutzung im öffentlichen Raum? Die Antwort bitte genau aufschlüsseln nach Berechnungsgrundlagen wie Quadratmeter-Fläche, Dauer der Nutzung etc. 6.) Wie kommt speziell die Konstellation der werblichen Erstbelegung der "Merkel-Poller" durch den Verein "Abenteuer Spielplatz Riederwald e.V." zustande, wurden diesem also exklusive Informationen über eine derartige Nutzungsmöglichkeit seitens der Stadt zugespielt, die anderen Frankfurter Vereinen und Institutionen bisher vorenthalten wurden? 7.) Inwieweit hat bei der Entscheidung über die Erstvergabe einer werblichen Nutzung der "Merkel-Poller" an den Verein "Abenteuer Spielplatz Riederwald e. V." dessen Motto "Wir machen Frankfurt bespielbar" eine Rolle gespielt und wie bewertet der Magistrat die beißende Ironie, die sich aus diesem Slogan auf Anti-Terrorsperren in unserer Stadt ergibt?Versandpaket: 24.01.2018 Aktenzeichen: 66 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2018 brachte BFF diese Anfrage in die Stadtverordnetenversammlung ein.

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