Die Ausweisung einer Fläche für einen Fernbusbahnhof ist dringlich
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Anfrage vom 05.12.2012, A 261
Betreff: Die Ausweisung einer Fläche für einen Fernbusbahnhof ist dringlich Nach den Beschlüssen des Bundestages wird der innerdeutsche Busverkehr innerhalb Deutschlands ab dem 01.01.2013 liberalisiert, das bisherige (von Ausnahmen abgesehen) Monopol der Bahn für den innerdeutschen (Fern-)Linienverkehr entfällt. Nach den Erfahrungen anderer Länder ist mittelfristig mit einer starken Zunahme des Fernbusverkehrs zu rechnen. Bisher war der Magistrat nicht in der Lage, das Problem des fehlenden Fernbusbahnhofes in Frankfurt einer Lösung zuzuführen. Der zukünftig stark zunehmende innerdeutsche Buslinienverkehr wird dieses Problem weiter verschärfen, Dies vorausgesetzt, fragen wir den Magistrat:
- Welche Konzeption verfolgt der Magistrat für den Bau eines Fernbusbahnhofes in Frankfurt?
- Welchen Bedarf an Stellplatzfläche (Abfahrtpositionen) sieht der Magistrat für einen zukünftigen Fernbahnhof?
- Hält der Magistrat es angesichts des stark steigenden Flächenbedarfs für einen Busbahnhof noch für realistisch, einen Busbahnhof zu überbauen, z.B. durch ein Hochhaus, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Abgasproblematik?
- Wie soll ein künftiger Zentraler Busbahnhof finanziert werden, und wer kommt als Betreiber in Betracht?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Dezember 2012Sie sind hierAA 261Die Ausweisung einer Fläche für einen Fernbusbahnhof ist dringlichSTVV-Anfrage · SPD
- 22. Februar 2013BB 116Die Ausweisung einer Fläche für einen Fernbusbahnhof ist dringlichMagistratsbericht
- 5. August 2013Antwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 388Die Ausweisung einer Fläche für einen Fernbusbahnhof ist dringlichMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate