Überwachungsanlage Iranische Botschaft
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die rechtlichen Grundlagen und Genehmigungen für die Installation einer Überwachungsanlage in der Nähe der Iranischen Botschaft zu klären. Dies geschieht vor dem Hintergrund von Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Beeinträchtigung des legitimen Protests. Die Stadt Frankfurt wird aufgefordert, Maßnahmen gegen diese Überwachung zu ergreifen.
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Thema Sicherheit verfolgenFragen an den Magistrat
Nicht lange nachdem Oppositionsgruppen gegenüber der Iranischen Botschaft eine dauerhafte Mahnwache als Protest gegen die Gräueltaten des Iranischen Regimes eingerichtet haben, wurde auf dem Parkplatz des angrenzenden Lebensmittelmarkts eine Video- und evtl. auch akustische Überwachungsanlage installiert. Aus Sicht des Magistrats liegt diese in der Zuständigkeit der Landespolizei. Daran bestehen aus datenschutzrechtlicher Sicht erhebliche Zweifel.
Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Überwachungsanlage installiert?
- Wer hat die Installation der Überwachungsanlage genehmigt?
- Seit wann und für welchen Zeitraum ist die Überwachungsanlage genehmigt?
- Welche datenschutzrechtlichen Überprüfungen der Zulässigkeit der Überwachungsanlage haben stattgefunden und wer hat diese vorgenommen bzw. ist aus Datenschutzgründen dazu verpflichtet?
- Wie gedenkt die Stadt Frankfurt gegen diese Behinderung des legitimen Protests vorzugehen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2023Sie sind hierAA 237Überwachungsanlage Iranische BotschaftSTVV-Anfrage · Linke
- 20. November 2023Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 439Überwachungsanlage Iranische BotschaftMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate