Auswirkungen des Grundsatzurteils Kinderbetreuung auf Frankfurt?
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die Auswirkungen eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Hessen auf die Zuschuss-Satzungen der Städte Frankfurt und Offenbach zu klären. Es wird vorgeschlagen, die Satzung zur Bezuschussung freier Träger in Frankfurt zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um den freien Trägern mehr Freiheit bei der Festsetzung ihrer Gebühren zu ermöglichen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Zwei freie Träger von Kitas in Offenbach haben gegen die Zuschuss-Satzung der Stadt geklagt und vom Verwaltungsgerichtshof Hessen (VGH) Recht bekommen. Gestiegene Miet-, Neben- und Sachkosten, Tarifsteigerungen sowie erhöhte Lebensmittelkosten für die Versorgung der Kinder konnten von den Trägern mit den in der städtischen Satzung festgesetzten Pauschalen nicht mehr abgedeckt werden. Der VGH bemängelte daher u.a., dass es den freien Trägern nicht gestattet war, ihre Gebühren nach eigenen Regeln festzusetzen. Der zehnte Senat des VGH schreibt weiter, dass die Kommunen nicht in die Freiheit der Berufsausübung der freien Träger mit Regelungen eingreifen dürfen, etwa indem die Anzahl der Schließtage, die Nutzung bestimmter Software oder die Höhe des Kita-Beitrags vorgeschrieben wird. All dies hatte die Stadt Offenbach den freien Trägern zur Bedingung für Betriebskostenzuschüsse gemacht. In der Stadt Frankfurt sieht es ähnlich aus. Laut Gericht kann das Urteil landesweit Folgen haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Welche inhaltlichen Parallelen und welche Unterschiede gibt es zwischen den Zuschuss-Satzungen der Stadt Frankfurt und der Stadt Offenbach?
- Welche Konsequenzen folgen aus dem Urteil für die Zuschüsse an freie Träger durch die Stadt Frankfurt und die Möglichkeit für freie Träger, ihre Gebühren nach eigenen Regeln festzusetzen?
- Soll die Satzung zur Bezuschussung freier Träger in Frankfurt geändert werden? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. August 2023Sie sind hierAA 236Auswirkungen des Grundsatzurteils Kinderbetreuung auf Frankfurt?STVV-Anfrage · CDU
- 10. November 2023Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 434Auswirkungen des Grundsatzurteils Kinderbetreuung auf Frankfurt?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate