Atlas der Abwesenheit
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Thema Kultur verfolgenFragen an den Magistrat
Eine internationale Wissenschaftsgruppe hat den so genannten "Atlas der Abwesenheit" erarbeitet, eine Enzyklopädie geraubten Kulturgutes, in der mehr als 40.000 Artefakte des heutigen Kameruns in 45 deutschen Sammlungen verzeichnet sind.
Daraus ergeben sich einige Fragen, die nicht nur das Weltkulturen Museum, sondern auch das Senckenberg Naturmuseum betreffen, da es sich bei den kulturellen Artefakten auch um menschliche Schädel und tierische Knochenfragmente, bzw. umgearbeitete Knochenfragmente handelt.
Anlässlich dieser beschämenden Inventarliste bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wurden das Kulturdezernat der Stadt bzw. die in Frage stehenden Häuser zur Mitarbeit an der benannten Dokumentation aufgefordert und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Liegen dem Kulturdezernat belastbare Informationen bezüglich des Bestands (auch in den Depots) der beiden genannten Häuser vor, die ggf. als Raubgut der ehemaligen Kolonialmächte in Afrika, Papua-Neuguinea, den Inseln im Westpazifik oder Mikronesien reklamiert werden können?
a. Wenn ja, erbitten wir eine Aufstellung.
b. Wenn nein: Wann und wie beabsichtigt das Kulturdezernat, sich eine entsprechende Übersicht zu verschaffen und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
- In welchem Umfang ist sowohl ein juristischer Besitztitel als auch die moralische Berechtigung einer Zurschaustellung der Artefakte in den Depots und Ausstellungen beider Häuser durch eine professionelle Provenienz-Forschung abgesichert?
a. Wie und für welche Teile der Sammlungen wurde diese erbracht?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2023Sie sind hierAA 224Atlas der AbwesenheitSTVV-Anfrage · LINKE.
- 8. September 2023Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 336Atlas der AbwesenheitMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate