Ausschreibung der Außenwerbung
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenInhalt
Anfrage vom 18.05.2017, A 201
Betreff: Ausschreibung der Außenwerbung Presseberichten zufolge hat der Magistrat die Neuausschreibung der Vergabe der Verträge über die Außenwerbung im öffentlichen Raum beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung wurde in die Entscheidung nicht eingebunden. Die bekannt gewordenen Einzelheiten werfen jedoch verschiedene Fragen auf. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Warum wird die Ausstattung der Werbeanlagen mit öffentlich zugänglichem WLAN nicht grundsätzlich in die Ausschreibung einbezogen, sondern den Anbietern freigestellt, ob sie die Innenstadt mit für die Öffentlichkeit frei zugänglichem WLAN ausstatten?
- Ist die digitale Weiterentwicklung von Werbeanlagen und Stadtinformationssystemen in der Ausschreibung berücksichtigt (smart screens, smart city), und falls nein, warum nicht?
- Einzelne Hinweisschilder auf Unternehmen an Lichtmasten sollen künftig nicht mehr erlaubt sein. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Inhaber von Unternehmen, die außerhalb von Gewerbegebieten an versteckten Einzelstandorten liegen, Kunden und Lieferanten auf ihren Unternehmensstandort aufmerksam zu machen?
- Aus welchem Grund soll die Werbung durch Brücken-Bespannungen untersagt werden, die besonders als Hinweis auf Veranstaltungen oder zeitlich begrenzte Aktionen eine sehr wirksame Werbemaßnahme ist?
- Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruhen die unter 3. und 4. erwähnten Verbote?
- Inwieweit ist vorgesehen, die Stadtverordneten an der endgültigen Entscheidung zur Vergabe zu beteiligen.
- Wie ist sichergestellt, dass die Stadtverordneten umfassend über die Inhalte und Einzelheiten der Vereinbarung mit dem Werbepartner informiert werden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2017Sie sind hierAA 201Ausschreibung der AußenwerbungSTVV-Anfrage · FDP
- 18. August 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 270Ausschreibung der AußenwerbungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate