Ausschreibung der Außenwerbung
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Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 270
Betreff: Ausschreibung der Außenwerbung Vorgang: A 201/17 FDP Zu 1 und 2) Der Inhalt der Ausschreibung der Werberechte wurde im Magistrat erörtert und mit Datum vom 21.04.2017 entsprechend beschlossen. Gegenstand der Erörterungen war auch die Frage, ob die Ausschreibung zwingend mit WLAN verbunden werden bzw. digitale Werbeanlagen erfassen soll. Dabei wurde entschieden, beide Themenkomplexe außen vor zu lassen. Insbesondere ist bei WLAN zu beachten, dass die Standortanforderungen für Werbeanlagen sich grundlegend von denen für WLAN-Anlagen unterscheiden. Bei der Neuvergabe der Werberechte der Stadt Frankfurt am Main wird die Verteilung von den verschiedenen Werbeträgern im Stadtgebiet aus stadtgestalterischer Sicht vorgenommen. An attraktiven, innerstädtischen Plätzen und Straßen gibt es keine Werbeanlagen und wird es diese auch nicht geben. Eine gleichmäßige Netzabdeckung mit WLAN lässt sich über die Werbestandorte nicht erreichen. Zu 3 und 4) Hinsichtlich der Hinweisschilder an Leuchtmasten ist anzumerken, dass die Stadt Frankfurt in der Ausschreibung nur Flächen berücksichtigen konnte, auf die ein Zugriff besteht; entweder in Form von Eigentum oder in Form von Überlassung. Die Leuchtmasten stehen weder im Eigentum der Stadt, noch hat die Eigentümerin der weiteren Nutzung der Masten zugestimmt. Da sich die gegenständliche Ausschreibung nur auf solche Flächen bezieht, die sich im öffentlichen Raum befinden, erfolgten sowohl die Bestimmung der Werbeträger als auch deren Mengenkontingente unter dem Aspekt der stadtgestalterischen Verträglichkeit. Zu 5 bis 7) Die Stadt Frankfurt vergibt ihre Werberechte im Wege einer europaweiten Ausschreibung an einen bzw. mehrere Konzessionäre. Ebenso wie die Frage der grundsätzlichen Weitergabe dieser Rechte steht ihr auch die inhaltliche Gestaltung frei. Es bedarf daher keiner rechtlichen Grundlage für die Limitierung auf bestimmte Werbeträger; freilich können sich aufgrund rechtlicher Regelungen aber Verbote ergeben. Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um ein normales Vergabeverfahren, welches zur Entscheidung der Magistratsvergabekommission vorgelegt wird. Eine Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung ist nicht erforderlich; der Magistrat wird aber nach Abschluss des Verfahrens berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2017AA 201Ausschreibung der AußenwerbungSTVV-Anfrage · FDP
- 18. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 270Ausschreibung der AußenwerbungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER