Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Der Frankfurter Mietspiegel

Vorlagentyp: AAfD
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

In der Anfrage wird die Kritik eines Vermieters am Frankfurter Mietspiegel thematisiert, insbesondere bezüglich der Nichtberücksichtigung von wichtigen Aspekten wie Dämmungen und alltäglichen Ausstattungsmerkmalen. Die Antragsteller fordern den Magistrat auf, diese Kritikpunkte zu bewerten und mögliche Anpassungen des Mietspiegels zu diskutieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Fragen an den Magistrat

Die Frankfurter Neue Presse (FNP) berichtete am 24.03.2026 über einen Vermieter, der Kritik am Frankfurter Mietspiegel übte, da dieser ihn dazu zwinge, eine Wohnung unter Wert zu vermieten oder ein Verfahren zu riskieren, welches mehrere tausend Euro kosten könne und von denen nur ein Teil erstattet werde. Es geht dem Vermieter vor allem darum, dass die Instandsetzungsmaßnahmen im Frankfurter Mietspiegel nicht berücksichtigt würden, der Mietspiegel bilde also zentrale Investitionen nicht ab. Der Mietspiegel berücksichtige so zwar Fenster mit zwei- oder dreifacher Verglasung, nicht dagegen die Dämmung von Dach, Fassade und Keller, obwohl gerade diese Maßnahmen entscheidend seien um den Energieverbrauch zu senken. Die Folge hiervon sei eine paradoxe Anreizstruktur: Wer investiere, steigere zwar den Wert der Immobilie, könne dies aber im Mietspiegel nur begrenzt abbilden. Wer nicht investiere, bliebe näher an den vorgegebenen Werten und damit rechtlich auf der sicheren Seite. Außerdem würden formale Kriterien die tatsächliche Wohnqualität überlagern. So gelte im Mietspiegel bzgl. der Bewertung von Balkonen ein Freisitz mit 2,50 Metern Tiefe als groß, unabhängig von der eigentlichen Fläche. Ein schmaler Balkon mit 2,5 Quadratmetern könne damit als groß gelten, während ein deutlich größerer Balkon mit 11 Quadratmetern als klein eingestuft werde, wenn ihm nur wenige Zentimeter in der Tiefe fehlten. Ebenso knüpfe der Mitspiegel Zuschläge beim Altbau unter anderem an geteilte Fenster und bestimmte Ausstattungsmerkmale, doch seien in Mansardengeschossen häufig einteilige Fenster verbaut. Die Folge sei, dass Wohnungen aus der Kategorie "sanierter Altbau" herausfielen und geringere Zuschläge erhalten, obwohl sie technisch und energetisch aufwendig modernisiert wurden. Auch alltägliche Ausstattungsmerkmale blieben aus der Sicht des Vermieters unberücksichtigt. So tauche ein separates WC oder Gäste-WC im Frankfurter Mietspiegel nicht als wertsteigerndes Merkmal auf. Gerade in größeren Wohnungen sei das jedoch ein entscheidender Unterschied im Alltag von Familien. Der Vermieter verweist in dem Artikel zum Vergleich auf kleinere Städte wie Maintal. Dort werde der Mietspiegel gemeinsam von Mieterverein und Haus & Grund erstellt, dies sei einfacher und günstiger. Gleichzeitig bilde er relevante Merkmal ab. In der Stadt Frankfurt entstehe hingegen ein umfangreiches Regelwerk, welches zentrale Aspekte ausklammere. Laut Angaben der Stadt läuft aktuell die Auswertung zum Mietspiegel 2026. Dieser werde im Sommer 2026 veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie bewertet der Magistrat die Kritik hinsichtlich der Nichtberücksichtigung von Dämmungen von Dächern, Fassaden und Kellern im Mietspiegel?
  2. Wie bewertet der Magistrat die Kritik, dass der Mietspiegel Investitionen unattraktiv mache?
  3. Wie bewertet der Magistrat die genannte Kritik hinsichtlich der Bewertung von Balkonen durch den Mietspiegel?
  4. Wie bewertet der Magistrat die genannte Kritik hinsichtlich der Bewertung von Altbauten durch den Mietspiegel?
  5. Wie bewertet der Magistrat die Kritik an der Nichtberücksichtigung im Mietspiegel von alltäglichen Ausstattungsmerkmalen, wie zum Beispiel ein separates WC?
  6. Wie steht der Magistrat zu der Idee, einen Mietspiegel ähnlich wie in Maintal gemeinsam von Mieterverein und Haus & Grund erstellen zu lassen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. April 2026Sie sind hier
    AA 1Der Frankfurter Mietspiegel
    STVV-Anfrage · AfD
  2. 6. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 217Der Frankfurter MietspiegelMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen