Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche bei der Stadt
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die Häufigkeit und Qualität der Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche in der Stadtverwaltung zu klären. Eine Verbesserung der Betriebskultur und der Feedbackmechanismen wird angestrebt, um die Zufriedenheit und Weiterbildung der Mitarbeiter zu fördern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Eine gute Betriebskultur ist essentiell für den Erfolg eines jeden Unternehmens und jeder Verwaltung. Ein konstruktives Miteinander basiert auf einem Vertrauensverhältnis und eine Kultur des Feedbacks ist hier ein wichtiger Baustein.
Dies vorausgeschickt, fragen wir den Magistrat:
- Wie oft sollen in der Stadtverwaltung Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche stattfinden?
- Wie oft finden sie tatsächlich im Durchschnitt statt?
- Gibt es hier erhebliche Unterschiede zwischen den Ämtern? In welchem Amt finden prozentual die meisten Gespräche statt, in welchem die wenigsten?
- Welche Konsequenzen gibt es, wenn sie nicht regelmäßig stattfinden?
- Gibt es nach Beurteilungsgesprächen konkrete Weiterbildungsempfehlungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
- Welcher Anteil an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nimmt mindestens alle zwei Jahre an Fortbildungen teil?
- Gibt es die Möglichkeiten von digitalen Weiterbildungsmöglichkeiten, wie z.B. eine eigene zentrale Weiterbildungsplattform oder durch gezielte Abonnements von Drittanbietern?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2023Sie sind hierAA 199Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche bei der StadtSTVV-Anfrage · CDU
- 5. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 9 WochenBB 197Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche bei der StadtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate