Stellenbesetzung im Klinikum Höchst
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Anfrage vom 10.05.2017, A 198
Betreff: Stellenbesetzung im Klinikum Höchst Die Abteilung für Kinder- und Neuroorthopädie des Klinikums Höchst war bislang eine renommierte und hochspezialisierte Fachabteilung, die auch von Patienten aufgesucht wurde, die außerhalb des engeren Einzugsbereichs des Klinikums leben. Mit dem 31.03.2017 ging der bisherige Leiter der Abteilung in den Ruhestand, ohne dass ein Nachfolger berufen wurde. Der Fortbestand der Abteilung erscheint daher gefährdet. Der Vorgang war Gegenstand der Frage Nr. 538 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017. Der zuständige Dezernent führte aus, dass eine Schließung bzw. Auflösung der Abteilung nicht geplant sei, eine Nachfolge jedoch nicht geregelt sei. Er behauptete zwar, man bemühe sich um einen Nachfolger, musste jedoch zugeben, dass die Stelle nicht einmal ausgeschrieben ist. Stellen für Ärzte in Kliniken werden üblicherweise im Deutschen Ärzteblatt inseriert, da jeder Arzt (d.h. jedes Mitglied einer Ärztekammer) dieses automatisch erhält, das Inserat somit von jedem potentiellen Bewerber aus dem Inland gelesen wird. Darüber hinaus werden Stellen auch in Fachpublikationen, regionalen Ärzteblättern und ggf. auch in überregionalen Tageszeitungen inseriert und im Internet angezeigt. Unabhängig von der öffentlichen Ausschreibung einer Stelle werden potentielle Kandidaten auch häufig über persönliche Kontakte zu einer Bewerbung aufgefordert. Dies ist vor allem bei sog. "kleinen" Fächern üblich, d.h. bei hochspezialisierten Fachrichtungen, bei denen der Kreis potentieller Kandidaten überschaubar ist und daher den Angehörigen der jeweiligen Fachrichtungen die in Frage kommenden Kandidaten bekannt sind. Nachdem das Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers für die Klinikleitung bzw. den Magistrat frühzeitig bekannt war, hätte eine Ausschreibung der Stelle bereits vor einem Jahr erfolgen müssen. Weiterhin wäre es sinnvoll gewesen, den ausscheidenden Stelleninhaber in die Suche seines Nachfolgers einzubeziehen und dessen persönliche Kontakte sowie fachliche Kompetenz zu nutzen. Dies ist jedoch offensichtlich nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Zu welchem Zeitpunkt war dem Magistrat der genaue Zeitpunkt des Ausscheidens des bisherigen Stelleninhabers der Abteilung bekannt ?
- Welche konkreten Maßnahmen hat der Magistrat ergriffen, um die Stelle ohne Vakanz wieder zu besetzen ?
- Zu welchem Zeitpunkt hat der Magistrat die unter 2. aufgeführten Maßnahmen ergriffen ?
- Hat der Magistrat die Stelle in Zeitungen/Internet (z.B. dem Deutsche Ärzteblatt) inseriert ?
- Falls 4. zutreffend: in welchem Medium und zu welchem Zeitpunkt ?
- Falls 4. unzutreffend: warum nicht ?
- Wurde der bisherige Stelleninhaber in die Suche nach seinem Nachfolger einbezogen ?
- Falls 7. zutreffend: wie konkret ?
- Falls 7. unzutreffend: warum nicht ?
- Haben sich bislang bereits Kandidaten für die vakante Stelle beworben ?
- Falls 10. zutreffend: wie viele und zu welchem Zeitpunkt ?
- Falls 10. zutreffend: woran scheiterte die Stellenbesetzung bislang ?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2017FF 538Die einstmals renommierte Abteilung für Kinder- und Neuroorthopädie des Klinikums Höchst weist nach dem Weggang des bishFragestunde-Frage
- 10. Mai 2017Sie sind hierAA 198Stellenbesetzung im Klinikum HöchstSTVV-Anfrage · AfD
- 24. Juli 2017BB 229Stellenbesetzung im Klinikum HöchstMagistratsbericht
- 9. Januar 2019AA 427Abteilung für Kinderorthopädie am Klinikum HöchstSTVV-Anfrage · AfD
- 8. April 2019Antwort des Magistrats · nach 102 WochenBB 118Abteilung für Kinderorthopädie am Klinikum HöchstMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate