Umfassender Katastrophenschutz für Frankfurt
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, den Zustand und die Einsatzbereitschaft des Verwaltungsstabes für Katastrophenschutz in Frankfurt zu evaluieren. Es wird nach der Häufigkeit der Sitzungen, der Besetzung und der Teilnahme von Stadträtin Rinn gefragt. Ziel ist es, die Effizienz und Koordination der Einsatzkräfte im Katastrophenfall zu verbessern.
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Thema Sicherheit verfolgenFragen an den Magistrat
Insbesondere bei großen Schadenslagen ist ein gut ausgerüsteter und funktionsfähiger Katastrophenschutz von zentraler Bedeutung. Um in unterschiedlichen Schadenslagen und Notsituationen umfassend und zielgerichtet helfen zu können, müssen die unterschiedlichen Einsatzkräfte koordiniert werden. Im Katastrophenfall koordiniert der sogenannte Verwaltungsstab (Katastrophenschutzstab) der Stadt die Einsatzkräfte bestehend aus Feuerwehr, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk (THW).
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie oft tritt der Verwaltungsstab (Katastrophenschutzstab) zusammen?
- Wie ist der Zustand des Stabes zu bewerten?
- Wie sieht die Einsatzbereitschaft des Stabes aus?
- Übt der Stab regelm äßig?
- Wer ist alles Teil des Verwaltungsstabes (Katastrophenschutzstabes)?
- Nimmt Frau Stadträtin Rinn an den Sitzungen des Verwaltungsstabes (Katastrophenschutzstabes) teil und wenn ja, wie oft?
- Sind alle Stellen des Stabes besetzt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2022Sie sind hierAA 159Umfassender Katastrophenschutz für FrankfurtSTVV-Anfrage · CDU
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 46Umfassender Katastrophenschutz für FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate