Umfassender Katastrophenschutz für Frankfurt
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit dem umfassenden Katastrophenschutz in Frankfurt am Main. Es wird vorgeschlagen, die Strukturen und Abläufe der Stäbe zu optimieren, um die Einsatzbereitschaft und Effizienz zu steigern. Ziel ist es, die Stabsarbeit zu verbessern und auf zukünftige Krisensituationen besser vorbereitet zu sein.
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Thema Sicherheit verfolgenBericht
Vorbemerkung: Nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) stehen im Katastrophenschutz die beiden Führungsorgane Verwaltungsstab (administrativ-organisatorisch) und Katastrophenschutzstab (operativ-taktisch) gleichberechtigt nebeneinander. Es handelt sich also um zwei verschiedene Führungsorgane, weshalb beide getrennt zu betrachten sind.
- Wie oft tritt der Verwaltungsstab (Katastrophenschutzstab) zusammen?
Für den Katastrophenschutzstab werden zwei Routinesitzungen im Jahr abgehalten, die zur Information und Schulung des Stabspersonals dienen. Da in den letzten Jahren in Frankfurt am Main keine Schadenslage die Feststellung des Katastrophenfalls erforderte, trat der Stab einsatzbedingt nicht zusammen. Die Mitglieder des Katastrophenschutzstabes sind jedoch gleichzeitig auch Mitglied im Führungsstab, der bei Schadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle, wie z. B. bei Störfällen in der chemischen Industrie oder bei Kampfmittelentschärfungen, zusammentritt. Dies erfolgt im Schnitt drei bis fünf Mal im Jahr.
Soweit keine akute Lage besteht, ist für den Verwaltungsstab ebenfalls mindestens eine jährliche Routinesitzung vorgesehen. Derzeit tagt der am 13.03.2020 erstmals durch den damaligen Oberbürgermeister Peter Feldmann einberufene SARS-CoV-2-Verwaltungsstab und Leitung von Herrn Stadtrat Majer nach wie vor in lageangepasstem Turnus. In den vergangenen fast drei Jahren tagte der Verwaltungsstab in 54 regulären Sitzungen und 7 Videokonferenzen.
Das Grundlagenkonzept zur Einführung und weitergehenden Implementierung eines Stufenmodells "Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main", welches derzeit im Magistrat beraten wird, sieht für die Zukunft mit dem Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) für Lagen und Krisensituationen unterhalb der Katastrophenschwelle ein administrativ-organisatorisches Pendant zu dem Führungsstab vor, welches bei aufwachsenden Lagen mit Feststellung des Katastrophenfalls in den Verwaltungsstab überführt würde. Es ist beabsichtigt, in den nach Beschlussfassung des Grundlagenkonzepts zu erstellenden Arbeitsgrundlagen (Stabsdienstordnungen etc.) auch für den SAE außerhalb akuter Lagen einen regelmäßigen Austausch der Stabsmitglieder vorzusehen.
- Wie ist der Zustand des Stabes zu bewerten?
Sowohl der Katastrophenschutz als auch der Verwaltungsstab sind für den Fall einer akuten Lage grundsätzlich arbeitsfähig.
Bezüglich des Verwaltungsstabes ist festzustellen, dass insbesondere die Corona-Lage Erfahrungen und Optimierungsbedarfe hinsichtlich der Rechts- und Arbeitsgrundlagen des Stabes, der Verbindlichkeit der Entscheidungen und deren Umsetzung sowie der "Stabsdisziplin" (Fokus auf dem in der Lage Wesentlichen, konsequente und schlagkräftige Lagebewältigung) mit sich brachte.
Vor diesem Hintergrund entstand das o. g. Grundlagenkonzept und werden die nach Inkraftsetzung durch den Magistrat auf dessen Basis zu erstellenden Arbeitsgrundlagen erstellt werden. Im Zuge dessen soll auch die derzeit noch geltende "Stabsdienstordnung Verwaltungsstab außergewöhnliche Ereignisse - VwStab-aE" vom 11.03.2013 neu gefasst werden.
- Wie sieht die Einsatzbereitschaft des Stabes aus?
Sowohl für den Katastrophenschutz als auch für den Verwaltungsstab liegen Kontaktlisten der ständigen und ereignisbezogenen Mitglieder vor, die im Falle einer akuten Lage eine kurzfristige Alarmierung ermöglichen. Die Listen werden regelmäßig auf Aktualität geprüft und gepflegt.
Es ist zu beachten, dass die Stabsmitglieder außerhalb der regulären Arbeitszeit nach dem Zufallsprinzip alarmiert werden und sich dann nach Verfügbarkeit zur Dienststelle begeben, um den Dienst im Stab aufzunehmen. Eine Rufbereitschaftsregelung zur Stabsbesetzung besteht nicht.
- Übt der Stab regelmäßig?
Die Vorbereitung und Durchführung einer Stabsrahmenübung ist extrem zeit- und arbeitsintensiv. Hierfür stehen keine ausreichenden personellen Kapazitäten zur Verfügung. Seit einigen Jahren fand insofern keine Stabsrahmenübung mehr statt. Für den Katastrophenfall sind aktuell weder der Katastrophenschutzstab noch der Verwaltungsstab adäquat "in Übung".
- Wer ist alles Teil des Verwaltungsstabes (Katastrophenschutzstabes)?
Katastrophenschutzstab: Der Stab setzt sich überwiegend aus Angehörigen der Berufsfeuerwehr, aber auch der Freiwilligen Feuerwehr, aus Angehörigen aller Hilfsorganisationen, einschließlich der DLRG zusammen. Das Technische Hilfswerk und die Bundeswehr sind mit Verbindungsleuten und Fachberatern eingebunden. Über die BOS-Teilnehmer hinaus wirken noch andere Ämter, Betriebe und Unternehmen, wie z. B. das Gesundheitsamt oder Energieversorger, mit.
Verwaltungsstab: Die derzeit noch geltende Stabsdienstordnung (siehe die Antwort zu Frage Nr. 2) sieht - neben der Leitung durch die Dezernentin bzw. den Dezernenten für Brandschutz und das Büro der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters - das Hauptamt und Stadtmarketing, die Branddirektion, das Ordnungsamt, das Personal- und Organisationsamt und das Straßenverkehrsamt als ständige Besetzung des Verwaltungsstabes vor. Weitere Ämter und Betriebe sind als ereignisbezogene Mitglieder zur Ergänzung der Stabsbereiche vorgesehen und werden lageabhängig einbezogen.
Wie bereits ausgeführt, wird der SARS-CoV-2-Verwaltungsstab von Herrn Stadtrat Majer in seiner Eigenschaft als Gesundheitsdezernent geleitet. Über die o. g. ständige Besetzung hinaus sind das Gesundheitsamt als lageführendes Amt, die Stadtkämmerei, das Rechtsamt, das Gesundheits- und das Bildungsdezernat mit dem Stadtschulamt sowie das Polizeipräsidium Frankfurt am Main dauerhaft, andere Ämter, Betriebe und Unternehmen, wie z. B. das Sportamt, das Kulturamt, der Eigenbetrieb KiTa oder die VGF, lageabhängig temporär und meist beratend im Verwaltungsstab vertreten.
- Nimmt Frau Stadträtin Rinn an den Sitzungen des Verwaltungsstabes
(Katastrophenschutzstabes) teil und wenn ja, wie oft?
Frau Stadträtin Rinn nimmt üblicherweise an den Routinesitzungen der Stäbe (siehe die Antwort zu Frage Nr.
1) teil.
Darüber hinaus kommt Frau Stadträtin Rinn als zuständige Dezernentin für den Brandschutz grundsätzlich die Leitung des Verwaltungsstabes nach den Bestimmungen der Stabsdienstordnung zu. Aufgrund der besonderen fachlichen Ausprägung der Corona-Pandemielage hat der damalige Oberbürgermeister Peter Feldmann hiervon abweichend dem Gesundheitsdezernenten, Herrn Stadtrat Majer, die Leitung des SARS-CoV-2-Verwaltungsstabes übertragen. Frau Stadträtin Rinn informiert sich regelmäßig über die Stabsarbeit bzw. wurde und wird, ebenso wie zu Beginn der Corona-Lage der damalige Brandschutzdezernent Stadtrat Frank, durch die Branddirektion und das Dezernatsbüro IX über die Arbeit des SARS-CoV-2-Verwaltungsstabes regelmäßig informiert. Gleiches gilt für die Arbeit des Führungsstabes bei entsprechenden Lagen sowie - im Falle einer Katastrophenlage - die des Katastrophenschutzstabes als operativ-taktisches Pendant zu dem Verwaltungsstab.
Das o. g. Grundlagenkonzept sieht zudem vor, dass der künftige Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) grundsätzlich durch das für den Katastrophenschutz zuständige Magistratsmitglied, also von Frau Stadträtin Rinn, geleitet wird.
- Sind alle Stellen des Stabes besetzt?
Es existieren keine speziell und ausschließlich für die Mitarbeit in den Stäben ausgewiesenen Planstellen. Im Rahmen und aus den Erfahrungen der Corona-Lage wurden sowohl der Abteilung 37. E5 "Bevölkerungsschutz" sowie dem Leistungsstab 37. L "Zentrale Verwaltung" jeweils zwei Stellen aus der Stellenreserve für die Stabsarbeit zusätzlich zur Verfügung gestellt. Diese dienen insbesondere der Stärkung der notwendigen Grundsatzarbeit (Aufstellung und Fortschreibung der Arbeitsgrundlagen der Stäbe), wirken aber auch in akuten Lagen in der Stabsarbeit mit. Diese Stellen sind für sich genommen bei Weitem nicht auskömmlich, um effektive Stabstätigkeit zu betreiben. Zudem konnten aufgrund anhängiger Konkurrentenverfahren bislang nicht alle Stellen besetzt werden.
Gemäß ihren Stellenbeschreibungen wirken zahlreiche ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Branddirektion anteilig, d. h. grundsätzlich neben ihrer originären Tätigkeit, entweder im Verwaltungs- oder im Katastrophenschutzstab mit. Dies gilt auch für die anderen in den Stäben vertretenen Ämter und Betriebe. Hierbei ist anzumerken, dass je nach Lagedynamik die originären Tätigkeiten über einen längeren Zeitraum hinweg in erheblichem Maße, ggf. sogar vollständig, durch die Stabsarbeit verdrängt werden. Dies führte etwa während der Corona-Lage zu weitreichenden Arbeitsrückständen und einer nachhaltigen Hochbelastungssituation der in die Stabsarbeit und Lagebewältigung eingebundenen Mitarbeitenden. Auch vor diesem Hintergrund sieht das o. g. Grundlagenkonzept die Möglichkeit einer lagebezogenen Personalverlagerung analog der in der Corona-Lage etablierten Umsetzung von Mitarbeitenden zur Fallbearbeitung und Kontaktpersonennachverfolgung vor, um die von der jeweiligen Lage besonders betroffenen Ämter und Betriebe mit adäquaten Ressourcen auszustatten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2022AA 159Umfassender Katastrophenschutz für FrankfurtSTVV-Anfrage · CDU
- 27. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 46Umfassender Katastrophenschutz für FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)