Ist Frankfurt auf den Anspruch auf Ganztagsbetreuung vorbereitet?
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die Vorbereitungen der Stadt Frankfurt auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 zu klären. Es wird erwartet, dass die Stadt bis zu diesem Zeitpunkt rund 8.000 zusätzliche Betreuungsplätze schaffen muss, um den Bedarf zu decken.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Zunächst nur für Erstklässlerinnen und Erstklässler, dann kommt jedes Jahr ein weiterer Jahrgang hinzu, sodass der Rechtsanspruch mit Beginn des Schuljahrs 2029/30 für die Grundschulklassen 1 bis 4 gilt. Laut aktuellen Berechnungen muss die Stadt bis zu diesem Zeitpunkt rund 8.000 Betreuungsplätze zusätzlich schaffen, um dem Rechtsanspruch vollumfänglich gerecht zu werden. Derzeit reichen die Betreuungsangebote in vielen Stadteilen und an vielen Schulen jedoch kaum aus, um die Nachfrage zu decken. Eltern die keinen Betreuungsplatz für ihre Grundschulkinder bekommen, müssen entweder zuhause bleiben oder (sofern vorhanden) auf Tageseltern ausweichen, wenn ansonsten die Arbeitslosigkeit aufgrund der fehlenden Betreuung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder droht. Besonders alleinerziehende Elternteile sind davon betroffen, aber auch Eltern, die sich das Leben in einer teuren Stadt wie Frankfurt nur mit zwei Verdiensten leisten können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Was unternimmt der Magistrat, um rechtzeitig zusätzliche Betreuungsplätze für Grundschulkinder zu schaffen und den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026/27 zu erfüllen?
- Wie hoch sind die Mittel, die für 2023 und die Folgejahre für den Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Haushalt eingestellt werden sollen?
- Gibt es bereits ein ganzheitliches Konzept und eine stadtweite Übersicht darüber, wo und wie freie Raumkapazitäten für die zusätzliche Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder geschaffen werden können, um das Betreuungsangebot in den jeweiligen Stadteilen auszubauen?
- Gibt es dazu bereits Gespräche mit Frankfurter Schulleitungen? Wenn ja, mit welchen?
- Ist der Magistrat auf den zusätzlichen Aufwand durch die Verlängerung der regulären Schulzeit wie z.B. längere Arbeitszeiten für die Hausverwaltung oder zusätzliche Öffnungszeiten für Mensen an den Schulen organisatorisch, personell und finanziell vorbereitet?
- Hat der Magistrat Gespräche mit der Berta-Jourdan-Schule oder dem Fachbereich Erziehungswissenschaften sowie der Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung an der Goethe Universität geführt, um gemeinsam weitere Auszubildende sowie Studierende für die schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote zu gewinnen?
- Häufig sind derzeit Fördervereine der Schulen oder eigens für die Nachmittagsbetreuung gegründete Vereine Träger der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB). In welcher Form werden diese ersetzt oder integriert, wenn der Rechtsanspruch kommt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2022Sie sind hierAA 155Ist Frankfurt auf den Anspruch auf Ganztagsbetreuung vorbereitet?STVV-Anfrage · CDU
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 31Ist Frankfurt auf den Anspruch auf Ganztagsbetreuung vorbereitet?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate