Auswirkungen des Baulandbeschlusses
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Auswirkungen des Baulandbeschlusses auf die Bautätigkeit, Investitionstätigkeit und Immobilienpreise in Frankfurt zu evaluieren. Die Antragsteller fordern eine Überarbeitung des Beschlusses, um negative Effekte auf den Wohnungsmarkt zu vermeiden.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Am 07.05.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung den Baulandbeschluss beschlossen. Durch den Baulandbeschluss gelten in Frankfurt zukünftig einheitliche Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbaulandflächen. Hierzu zählen verbindliche Quoten von 30 Prozent für gefördertes Wohnen. Dazu kommt ein Anteil von 15 Prozent nach Konzeptverfahren für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte, eine Quote von 15 Prozent für freifinanzierten Mietwohnungsbau und ein Anteil von 10 Prozent für preisreduzierte Eigentumswohnungen. Es ist vorgesehen, dass der Beschluss in regelmäßigen Abständen evaluiert und passgenau weiterentwickelt wird.
Unter anderem der Präsident der IHK Frankfurt, Caspar, kritisiert den Baulandbeschluss.
Er spricht von einem "Investitionshemmnis für die Privatwirtschaft". Dies würde zu steigenden Preisen und Mieten für Wohnungen führen. Er fordert von der Stadt Frankfurt, den Baulandbeschluss "im Dialog mit der Wirtschaft inhaltlich zu überarbeiten".
Laut einer Umfrage der IHK vom Juni 2022 hätten 93 Prozent der an der Umfrage teilnehmenden Unternehmen angegeben, ihre Bauprojekte in Frankfurt seien aufgrund der Vorgaben des sogenannten Frankfurter Baulandbeschlusses nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar und 71 Prozent gaben an, die Vorgaben seien nicht praxistauglich. Fast die Hälfte der Unternehmen kündigten außerdem an, Preiserhöhungen für die freifinanzierten Wohnungen vornehmen zu müssen. Das wiederum würde für einen Preisanstieg bei Eigentumswohnungen für Normalverdiener sorgen und die Mietspiegelmieten in Frankfurt erhöhen. Als weitere Konsequenz hätten rund 79 Prozent der Unternehmen angegeben, dass sie ihre Investitionen künftig verstärkt in anderen Städten bzw. im Frankfurter Umland tätigen (s. FNP vom 15.08.2022).
Auch durch den Baulandbeschluss dürften die Immobilienpreise in Frankfurt also weiter steigen und die Baudynamik weiter sinken.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie hat sich der Baulandbeschluss bisher auf die Bautätigkeit in Frankfurt ausgewirkt?
- Wie hat sich der Baulandbeschluss bisher auf die Investitionstätigkeit im Immobiliensektor ausgewirkt?
- Welche Verlagerung von Bauprojekten in das Frankfurter Umland aufgrund des Baulandbeschlusses konnte der Magistrat bisher registrieren?
- Welche Auswirkungen hatte der Baulandbeschluss bisher auf die Entwicklung der Immobilienpreise in Frankfurt?
- Welche Auswirkungen hatte der Baulandbeschluss bisher auf den Frankfurter Mietspiegel?
- Welche Rückmeldungen von Unternehmen hat der Magistrat bzgl. des Baulandbeschlusses und dessen Auswirkungen auf dessen Geschäftstätigkeit bisher halten?
- Wie bewertet der Magistrat die oben genannte Äußerung des Präsidenten der IHK Frankfurt, dass der Baulandbeschluss ein "Investitionshemmnis für die Privatwirtschaft" darstelle?
- Wie bewertet der Magistrat die oben genannte Äußerung des Präsidenten der IHK Frankfurt, dass der Baulandbeschluss zu steigenden Preisen und Mieten für Wohnungen führen werde?
- Sind bisher Änderungen am Baulandbeschluss vorgesehen und wenn ja, welche?
- Wie bewertet der Magistrat die Möglichkeit der Aussetzung des Baulandbeschlusses bis zur Überwindung der aktuellen Krisensituation aus allgemeiner Inflation, Lieferengpässen und explodierenden Energiepreisen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2022Sie sind hierAA 147Auswirkungen des BaulandbeschlussesSTVV-Anfrage · AfD
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 82Auswirkungen des BaulandbeschlussesMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate