Zahlt der RMV 2011 acht Millionen Euro mehr für verwahrloste Bahnstationen in Frankfurt?
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Anfrage vom 25.11.2010, A 1344
Betreff: Zahlt der RMV 2011 acht Millionen Euro mehr für verwahrloste Bahnstationen in Frankfurt? Wie der Tagespresse zu entnehmen ist, rechnet der RMV mit rund 8 Millionen Euro Mehrkosten, die für das Jahr 2011 zusätzlich an die DB Station&Service AG, ein Tochterunternehmen der Deutschen Bahn, für die 30 Frankfurter DB Bahnhöfe zu zahlen seien. Grund ist für 2011 nicht eine verbesserte Leistung hinsichtlich Sauberkeit, Sicherheit, Barrierefreiheit, Ausstattung, Information, Komfort, Sanierung, Reinigungsintervalle, Vorhandensein und Zustand von Toiletten, Bau und Instandhaltung von Aufzügen oder Rolltreppen, sondern eine DB interne Änderung der Preise und der Kategorien für das Nutzungsentgelt pro haltendem Zug. Das steigert ohne messbare Gegenleistung in die Bahnhöfe den millionenschweren Profit der DB und ihrer Tochter. Zu fürchten sind weitere jährliche Fahrpreiserhöhungen beim RMV, obwohl jetzt schon die Fahrpreise viel zu hoch sind und auch aus umweltpolitischen Gründen schon längst gesenkt werden müssten. Das DB Tochterunternehmen kalkuliert weiterhin mit jährlich 2% Aufschlag ohne höhere Gegenleistung. Für einige Frankfurter Bahnhöfe, die bekanntermaßen heruntergekommen und nicht barrierefrei sind, sieht die Preiserhöhung im Vergleich 2010 zu 2011 so aus: Nr. Name Kategorie 2010 Preis 2010 Kategorie 2011 Preis 2011 Steigerung % 1864 Hauptwache 4 1,65 3 3,55 115 1851 Mühlberg 4 1,65 4 2,94 79 1876 Niederrad 4 1,65 3 3,55 115 1853 Ostendstr 4 1,65 3 3,55 115 1858 West 4 1,65 3 3,55 115 1872 F-Höchst 4 1,65 3 3,55 115 1877 Rödelheim 4 1,65 4 2,94 79 Zu Preisänderungen kommt es auch durch die Änderungen der Kategorien. Bei der Systematik der Kategorien wird von der DB Station&Service AG folgendermaßen gerechnet: Anzahl Bahnsteigkanten 20 % Maximale Bahnsteiglänge 20 % Anzahl der Reisenden
20 % Anzahl der Zughalte 20 % Vorhandensein technischer Stufenfreiheit 5 % Vorhandensein Service-Personal 15 % Daraus ist zu erkennen, dass das, was einen modernen, zukunftsfähigen, altersgerechten und behindertengerechten Bahnhof ausmacht, nämlich Barrierefreiheit und Komfort, rechnerisch und tatsächlich eine völlig untergeordnete Rolle spielen. Sitzgelegenheiten, Aufzüge, Rampen, Blindenleitsysteme, Zuganzeiger und Ansagen gelten bei der DB als unwichtig. Gleichstellung von behinderten Menschen und die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention sind bei der Infrastruktur der Bahnstationen keine Qualitäts- und Berechnungskriterien für DB-Stationspreise. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Baden Württemberg spricht in seiner Presseinformation vom 28.05.2010 von "Abzocke". Er fordert, dass die Bundesnetzagentur mehr Befugnisse für die Kontrolle der Deutschen Bahn AG benötige. Die Bundesnetzagentur habe wegen nicht nachvollziehbarer Stations-Preiserhöhungen beim Verwaltungsgericht Köln schon erfolgreich geklagt. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen unter Einbeziehung des RMV zu beantworten:
- Trifft es zu, dass der RMV mit Mehrkosten von rund acht Millionen Euro für 2011 durch die Mehr-Forderungen der DB rechnet?
- Wie viel zahlt der RMV für die 30 Frankfurter Stationen im Einzelnen für 2010 und wie viel Euro werden von der DB Station & Service AG in die jeweilige Station im Jahr 2010 nachweislich reinvestiert?
- Hält der Magistrat die Stationsgebühren für 2010 und die Erhöhung für das Jahr 2011 insgesamt oder teilweise für berechtigt? Wenn ja, worin besteht die Berechtigung insgesamt bzw. teilweise? Wenn nein, weshalb sind die Gebühren insgesamt oder bei einzelnen der 30 Frankfurter Stationen nicht berechtigt?
- Akzeptiert der RMV die DB Stationsgebühren insgesamt und für die einzelnen Bahnhöfe im RMV-Bereich für 2010 und für 2011? Wenn ja, weshalb? Wenn nein, welcher Berechnung wird widersprochen und welche Einwendungen trifft der RMV gegen die Höhe und die DB-Kategoriensystematik der Stationsgebühren?
- Sind RMV und Magistrat mit dem DB-Vertragstext (I. Kategoriespezifische Basisleistungen an allen Stationen,
- Absatz) einverstanden, in dem es heißt: "An jenen Stationen, die in eine höhere Kategorie eingeordnet worden sind, werden die kategoriespezifischen Basisleistungen infolge einer möglichen Nachrüstung der Stationen vollständig erst nach dem Ablauf von zwei Jahren nach Einordnung in eine höhere Kategorie zugesichert." Das bedeutet im Klartext: Zahlen ohne Gegenleistung, was eklatant der Verbraucherschutzgesetzgebung widerspricht. Oder anders ausgedrückt: Das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt nicht.
- Wurden die Entgeltgrundsätze einseitig von der DB erstellt oder hatten die Verkehrsverbünde Einfluss? Wenn Einfluss bestand, welche Forderungen hat der Magistrat bzw. der RMV eingebracht und was davon steht in den Entgeltgrundsätzen?
- Ist der Magistrat und ist der RMV mit der DB-Systematik bei den Kategorien einverstanden, dass die Bahnsteiglänge wichtiger sein soll als zum Beispiel mangelnde Erreichbarkeit durch nicht vorhandene oder funktionierende Aufzüge und Rolltreppen, also die Barrierefreiheit?
- Ist dem Magistrat und/oder dem RMV bekannt, wie der Landes-Behindertenbeauftragte die Missachtung und Geringschätzung der Barrierefreiheit durch die Deutsche Bahn und deren Tochter in Bezug auf die Kategorien zu den Stationspreisen wertet? Der Öffentliche Verkehr ist schließlich Daseinsvorsorge, auf die viele Personengruppen zur Beförderung angewiesen sind.
- Erwägt der RMV unter Einbeziehung der Bundesnetzagentur eine Klage wegen der DB Preistreiberei bei verwahrlosten und nicht barrierefreien Frankfurter Bahnhöfen? Ist dem Magistrat bzw. dem RMV bekannt, welche anderen Organisationen in Deutschland gegen die Stationspreise klagen? Wenn ja, wer?
- Berechnet die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) sowie andere Verkehrsträger im RMV-Gebiet ebenfalls Stationspreise? Wenn ja, welche in welcher Höhe? Wenn nein, weshalb nicht?
- Welche Abzüge macht der RMV pro Tag bei nicht funktionierenden Rolltreppen und pro Tag bei nicht funktionierenden Aufzügen (bitte getrennte Darstellung)? Wie viele Abzüge errechnen sich im RMV durch defekte Infrastruktur bei der Deutschen Bahn 2010 insgesamt?
- Kontrolliert der RMV laufend die Funktionsfähigkeit von Rolltreppen und Aufzügen? Wie geschieht die Kontrolle?
- Hat der RMV mit der Deutschen Bahn AG und der DB Station&Service AG aktuelle Vertragsvereinbarungen zur Sanierung und Erhaltung der Infrastruktur der 30 Frankfurter DB Stationen? Wenn ja, wie sieht der Inhalt im Einzelnen aus? Wenn nein, weshalb gibt es keine Verträge?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. November 2010Sie sind hierAA 1344Zahlt der RMV 2011 acht Millionen Euro mehr für verwahrloste Bahnstationen in Frankfurt?STVV-Anfrage · LINKE.
- 18. Februar 2011BB 101Zahlt der RMV 2011 acht Millionen Euro mehr für verwahrloste Bahnstationen in Frankfurt?Magistratsbericht
- 3. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 127 WochenBB 214Zahlt der RMV 2011 acht Millionen Euro mehr für verwahrloste Bahnstationen in Frankfurt?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate