Wo bleiben die vertrauensbildenden Maßnahmen im Mainfeld?
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Anfrage vom 10.11.2010, A 1338
Betreff: Wo bleiben die vertrauensbildenden Maßnahmen im Mainfeld? Die Stadtverordnetenversammlung hat im Oktober 2009 im Rahmen des NR 1563 von CDU, Grünen und FDP beschlossen, dass der Magistrat die Wohnheim GmbH auffordern soll im Mainfeld als vertrauensbildenden Maßnahmen zentraler Forderungen der Bewohnerinnen und Bewohner zu realisieren. Nach Rücksprache mit der Mieterinitiative hat sich gezeigt, dass sich die Lage bisher nicht verbessert hat. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat:
- Warum wurden die folgenden Punkte nicht wie beschlossen umgesetzt?
- a)Errichtung einer dritten Hausmeisterstelle als direkten Ansprechpartner für und zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern.
- b)Verbesserung der Reparaturdienste der von den Hausmeistern extern beauftragten Firmen.
- c)Möglichkeiten zur Erhöhung der subjektiven Sicherheit (besonders auch für Mütter mit Kindern).
- Darüber hinaus fragen wir den Magistrat, ob er im folgenden Vorschlag eine Perspektive zur Verbesserung der Wohnsituation sieht und eine Umsetzung in Erwägung zieht: Je Haus wird eine zusätzliche Hausmeisterstelle durch einen Mieter, der mietfrei zu stellen ist (z. B. pensionierter Handwerker), eingerichtet. Bericht des Magistrats vom 21.01.2011, B 46 Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 366 Versandpaket: 17.11.2010 Aktenzeichen: 92 42
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2010Sie sind hierAA 1338Wo bleiben die vertrauensbildenden Maßnahmen im Mainfeld?STVV-Anfrage · SPD
- 21. Januar 2011BB 46Wo bleiben die vertrauensbildenden Maßnahmen im Mainfeld?Magistratsbericht
- 12. September 2011Antwort des Magistrats · nach 44 WochenBB 366Wo bleiben die vertrauensbildenden Maßnahmen im Mainfeld?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate