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Künftige Nutzung Bunker Friedberger Anlage

Vorlagentyp: ASPD
89 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 26.05.2010, A 1226

Betreff: Künftige Nutzung Bunker Friedberger Anlage Mittlerweile ist die Herausnahme der Bunkerliegenschaft Friedberger Anlage 5 aus der Zivilschutzbindung seitens der Bundesverwaltung erfolgt. Der Bunker wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BIMA, ausgeschrieben, und die Stadt Frankfurt am Main hat ihr offizielles Erwerbsinteresse bekundet. Im Bericht B 167 vom 7.4.2008 erklärte der Magistrat, es sei angesichts der künftigen Nutzung allenfalls eine symbolische Preisbemessung für den Kauf gerechtfertigt. Wir fragen deshalb den Magistrat:

  1. Wann sind die Erwerbsverhandlungen mit dem Bund voraussichtlich abgeschlossen?
  2. Zu welchem Preis kann der Bunker erworben werden? Was bedeutet eine "symbolische Preisbemessung"?
  3. Soll der Bunker zu einem "Ort der Erinnerung" für die Zeit des Nationalsozialismus umgebaut werden?
  4. Welche Umbaumaßnahmen sind erforderlich, um den Bunker künftig dauerhaft nutzen zu können?
  5. Welche Kosten entstehen für einen Umbau?
  6. Wer wird künftig Nutzer des Bunkers sein?
  7. Welches Nutzungskonzept plant der Magistrat für den Bunker?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Mai 2010Sie sind hier
    AA 1226Künftige Nutzung Bunker Friedberger Anlage
    STVV-Anfrage · SPD
  2. 9. August 2010BB 512Künftige Nutzung Bunker Friedberger AnlageMagistratsbericht
  3. 29. August 2011BB 338Künftige Nutzung Bunker Friedberger AnlageMagistratsbericht
  4. 6. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 89 WochenBB 59Künftige Nutzung Bunker Friedberger AnlageMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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