Barrierefreies Fußwegnetz: Erreichbarkeit der Aufzüge Station Grüneburgweg durch neuen Ampelübergang über die Eschersheimer erleichtern
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Neues zu Baustraße per E-MailInhalt
Anfrage vom 05.01.2010, A 1131
Betreff: Barrierefreies Fußwegnetz: Erreichbarkeit der Aufzüge Station Grüneburgweg durch neuen Ampelübergang über die Eschersheimer erleichtern Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.04.2010 In der Eschersheimer Landstraße fehlt auf Höhe der gegenüberliegenden Einmündungen Baustraße - Gervinusstraße eine ampelgesteuerte Fußwegquerung. Das wird jeden Tag deutlich, weil dort Passanten und Passantinnen zu Fuß oder mit dem Fahrrad über die Eschersheimer nicht erlaubter Weise queren, um sich Umwege zu ersparen. Ohne offizielle Querungsmöglichkeit stellt die Eschersheimer dort unnötigerweise eine Barriere dar. Als Barriere wird diese Situation besonders erkennbar, seitdem am 15.12.2009 die beiden Aufzüge an der Station Grüneburgweg in Betrieb gingen. Die Aufzüge fahren direkt zwischen A- und C-Ebene, also ohne Zwischenstopp in der B-Ebene. Für mobilitätseingeschränkte Personen insbesondere mit Rollstuhl oder Rollator oder Personen mit Kinderwagen, Koffern oder Einkaufswagen kommt ein Treppenabstieg und -aufstieg durch die B-Ebene, um den Aufzug für die jeweils andere Fahrtrichtung zu erreichen, verständlicherweise nicht in Frage. Hinzu kommt, dass es zwischen A- und B-Ebene keine Rolltreppen, sondern nur Treppenstufen gibt. Die Umwege über die Ampelquerungen Höhe Fichardstraße - Grüneburgweg bzw. Hansaallee - Heinestraße sind zu weit von den Aufzügen entfernt, um sie als Standard eines im Gesamtverkehrsplan angestrebten barrierefreien Fußwegnetzes akzeptieren zu können. Um die Erreichbarkeit der Aufzüge von der jeweils gegenüberliegenden Straßenseite zu erhöhen und die Wege zu verkürzen, bietet es sich deshalb an, auf Höhe der Baustraße und Gervinusstraße eine komfortable, ampelgesteuerte Fußweg- und Radwegquerung zu bauen. Die billigere Variante einer Mittelinsel käme in Frage, wenn auf der Eschersheimer Landstraße Tempo 30 - wie im Oederweg - zur Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung eingeführt und überwacht werden würde. Weiterer Vorteil einer Ampelquerung zwischen Gervinusstraße - Baustraße: Die jetzt zahlreich auf dem östlichen Radweg illegal und konfliktreich stadteinwärts fahrenden RadfahrerInnen, darunter viele Schüler und Schülerinnen, könnten dann dort ebenfalls legal die Eschersheimer queren, um den stadteinwärts führenden westlichen Radstreifen zu erreichen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Befürwortet der Magistrat im Rahmen des im Gesamtverkehrsplan angestrebten barrierefreien Fußwegnetzes eine bessere Erreichbarkeit der Aufzüge der Station Grüneburgweg über die Eschersheimer Landstraße?
- Würde eine ampelgesteuerte Fußweg- und Radwegquerung über die Eschersheimer Landstraße in Höhe Bau-/Gervinusstraße die Erreichbarkeit der gegenüberliegenden Straßenseiten und Aufzüge der Station Grüneburgweg erhöhen?
- Wäre nach Auffassung des Magistrats dort durch eine neue Fußweg- und Radwegquerung die Verkehrssicherheit der jetzt nicht legal über die Eschersheimer Landstraße querenden FußgängerInnen und RadfahrerInnen erhöht?
- Wann könnte die neue Fuß-/Radwegquerung eingeplant und gebaut werden und welche Kosten würden anfallen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2010Sie sind hierAA 1131Barrierefreies Fußwegnetz: Erreichbarkeit der Aufzüge Station Grüneburgweg durch neuen Ampelübergang über die Eschersheimer erleichternSTVV-Anfrage · FAG
- 27. August 2010Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 566Barrierefreies Fußwegenetz: Erreichbarkeit der Aufzüge Station Grüneburgweg durch neuen Ampelübergang über die Eschersheimer Landstraße erleichternMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER