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Wird das südliche Ostend zum behindertenfeindlichen Terrain?

Vorlagentyp: AFAG
46 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Anfrage vom 03.11.2009, A 1091

Betreff: Wird das südliche Ostend zum behindertenfeindlichen Terrain? Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 12.01.2010 und 12.05.2010 Bei einem Rundgang in der Oskar-von-Miller-Straße und Sonnemannstraße bis zur Volkshochschule, Dr. Hochs Konservatorium und Großmarkthalle ist nun festzustellen, dass die Pflasterung sämtlicher Gehwege nicht barrierefrei und damit behindertenfeindlich ist. Das in quadratischen Mustern verlegte Kopfsteinpflaster mit Betonplatten ist für Rollis ein "Kreuz", ein Martyrium (siehe Foto). Mobilitätseingeschränkte Personen zu Fuß, mit Rollator oder Rollstuhl benötigen als barrierefreien Standard eine ebene Oberfläche, um ohne Unebenheiten einigermaßen schnell, stolperfrei und erschütterungsfrei - zur Vermeidung von Schmerzen - voranzukommen. Bei den dortigen Radwegen ist die vom ADFC empfohlene barrierefreie Standardoberfläche Asphalt eingehalten worden. Personen mit Rollstuhl und Rollator werden klugerweise zur Schonung ihrer Kräfte und zur Schmerzvermeidung auf dem Asphalt-Radweg unterwegs sein. Die Stadtregierung hat in den dortigen Straßen damit einen Konflikt zwischen Rad- und Fußverkehr vorprogrammiert. Erinnert sei daran, dass in der Diskussion um die durchgängige Kopfsteinpflasterung im Steinweg, auf Rossmarkt und Rathenauplatz die FBAG holprige Oberflächen als Barriere, nämlich als nicht rollstuhlgerecht und nicht erschütterungsfrei beurteilt hat. Die Stadtregierung selbst hält sich jedoch nicht an Kriterien für barrierefreies Bauen und bildet sich - am oben dargestellten negativen Ergebnis öffentlich erkennbar - zur Erreichung von Gleichstellung und Inklusion auch selbst nicht weiter. Das trägt in Frankfurt ganz und gar nicht zur Beachtung der Gleichstellungsgesetzgebung, der Erklärung von Barcelona sowie der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen, die seit dem 26.03.2009 in Deutschland in Kraft ist, bei. Laut Bericht B 288 Punkt 2 sollte das Parlament und die Bevölkerung eigentlich folgender Aussage aus dem Planungsdezernat vertrauen können: "Die Aspekte der Barrierefreiheit werden bei den aktuellen Planungen regelmäßig beachtet. Zur Abstimmung dieser Aspekte beteiligt das Stadtplanungsamt derzeit ausschließlich die Behindertenbeauftragte, deren umfassende Fachkompetenz eine unabhängige Beratung garantiert." Wir fragen den Magistrat:

  1. Diese Gehwegoberfläche entspricht nicht den Standards gemäß dem für Hessen maßgeblichen Leitfaden "Unbehinderte Mobilität". Aus welchen Gründen ist der Magistrat davon abgewichen?
  2. Ist beabsichtigt, die neuen Gehwege im Ostend (und in allen anderen Stadtteilen) endlich standardmäßig mit einem ebenen Belag zu versehen, um die Barrierefreiheit und Inklusion behinderter Menschen zu gewährleisten? Wenn ja, wann wird in der Oskar-von-Miller-Straße und der Sonnemannstraße eine ebene Pflasterung verlegt? Wenn nein, wird der asphaltierte Radweg für Rollis freigegeben und entsprechend beschildert?
  3. War die Behindertenbeauftragte mit der Entscheidung für die Gehwegoberflächen befasst und beurteilt sie die in Mustern verlegten Steine als rollstuhlgerecht und barrierefrei?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. November 2009Sie sind hier
    AA 1091Wird das südliche Ostend zum behindertenfeindlichen Terrain?
    STVV-Anfrage · FAG
  2. 24. September 2010Antwort des Magistrats · nach 46 WochenBB 622Wird das südliche Ostend zum behindertenfeindlichen Terrain?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 38 · 09.02.2010
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 1091 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler

Verkehrsausschusses
Sitzung 42 · 22.06.2010
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 1091 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER

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