Parkhaus AirRail-Center für Schenker-Mitarbeiter
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anfrage vom 01.09.2009, A 1041
Betreff: Parkhaus AirRail-Center für Schenker-Mitarbeiter Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.11.2009 Die Frankfurter Neue Presse berichtete am 28.08.2009 über das am AirRail-Center geplante Parkhaus. In dem Bericht wird ausgeführt, dass sich die Koalition aus CDU und Grünen nunmehr darauf geeinigt habe, das Parkhaus ohne Bebauungsplan als Einzelprojekt nach § 34 BBauG zu genehmigen, da nur auf diese Weise "die Genehmigung für das Parkhaus mit der Ansiedlung der Zentrale des Logistikunternehmens Schenker verknüpft werden" könne. Die Firma Schenker hatte Interesse bekundet, ihre Zentrale mit 750 Mitarbeitern in das AirRail-Center zu verlagern, dies jedoch von einer ausreichenden Anzahl von Pkw-Stellplätzen abhängig gemacht. Es stellt sich die Frage, ob diese "Koppelung der Genehmigung für das Parkhaus mit der Schenker-Ansiedelung" rechtlich zulässig ist und wie die Einhaltung dieser Bedingung durchgesetzt werden soll. Grundsätzlich besteht - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung. Insoweit steht der Behörde kein Ermessensspielraum zu, insbesondere nicht im Hinblick auf eine Bedarfsermittlung. Mit Erteilung der Baugenehmigung stellt die Behörde fest, dass dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Auflagen sind insoweit zulässig, wenn dadurch ein Versagungsgrund beseitigt werden kann. Eine Rechtsgrundlage für eine Auflage als selbständigen Verwaltungsakt, ein bestimmtes Unternehmen anzusiedeln, ist nicht erkennbar. Ebenso scheidet eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem Investor aus, da Baugenehmigungen frei von Rechten Dritter erteilt werden. Unabhängig davon stellt sich auch die Frage, ob bei einer Verlagerung der Firma Schenker tatsächlich 750 Arbeitsplätze entstehen und ob diese auch auf Dauer am Standort gesichert werden? Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie will der Magistrat sicherstellen, dass bei einer erteilten Baugenehmigung die Firma Schenker tatsächlich im AirRail-Center ihre Zentrale errichtet (Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag, privat-rechtlicher Vertrag)?
- Welche Rechtsgrundlage besteht für die unter 1. genannte Maßnahme?
- Falls die Ansiedelung der Firma Schenker vertraglich abgesichert werden soll: wer sind die Vertragspartner?
- Welche Regelung sieht der Magistrat für den Fall vor, dass nach Errichtung des Parkhauses die Bedingungen (Ansiedelung der Firma Schenker mit 750 Beschäftigten) nicht erfolgt bzw. die Firma Schenker nach begrenzter Zeit ihren Firmensitz wieder an einen anderen Ort verlegt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2009Sie sind hierAA 1041Parkhaus AirRail-Center für Schenker-MitarbeiterSTVV-Anfrage · FAG
- 16. April 2010Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 224Parkhaus Airrail-Center für Schenker-MitarbeiterMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler