Sachstand Bäume und Schaukel im Seehofpark
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 bittet um Auskunft über einen möglichen Pilzbefall von Bäumen im Seehofpark und die Wiedereröffnung einer abgesperrten Schaukel. Dies ist wichtig, um die Sicherheit im Park zu gewährleisten und mögliche Gefahren zu identifizieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Seehofpark — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.08.2026.
- Kurzfristige Einrichtung eines Gehstreifens im Goldbergweg07.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Der Sommer steht vor der Tür, und mit ihm steigt die Zahl der Menschen, die sich wieder vermehrt im Stadtgebiet beziehun18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Boulebahn im Seehofpark begradigen29.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Seehofpark per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft hinsichtlich eines etwaigen Pilzbefalles von Bäumen im Seehofpark und der Öffnung der abgesperrten Schaukel im Seehofpark gebeten.
Begründung
Das Grünflächenamt hat dem Ortsbeirat Anfang Mai mitgeteilt, dass die Ursache für das Umstürzen eines Baumes im Seehofpark ein Pilzbefall gewesen sein dürfte und daher ein Gutachten bzgl. der angrenzenden Bäume erstellt werde. Zudem wurde Anfang Mai eine wohl von dem umgestürzten Baum tangierte Schaukel abgesperrt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 um Auskunft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Juni 2024OFOF 1168/5Sachstand Bäume und Schaukel im SeehofparkOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juli 2024Sie sind hierVV 996Sachstand Bäume und Schaukel im SeehofparkAnfrage
- 1. November 2024Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1917Sachstand Bäume und Schaukel im SeehofparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen