Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft zu den Bauaktivitäten auf dem Grundstück der geplanten zweiten Sportanlage Riedberg gebeten. Es wird befürchtet, dass eine Zwischennutzung als Stell- und Lagerplatz zu Verzögerungen beim Baubeginn führen könnte. Die Informationen sind wichtig, um den Bedarf an einer zweiten Sportanlage im Stadtteil Kalbach-Riedberg zu klären.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat gebeten, zu den Aktivitäten, die seit Anfang Juni 2024 auf dem eingezäunten Gelände der geplanten zweiten Sportanlage stattfinden, Auskunft zu den folgenden Fragen zu geben:
- Stehen die derzeitigen Befestigungsmaßnahmen des Baugrundstückes in Zusammenhang mit der geplanten zweiten Sportanlage oder
- wird das Baugrundstück für eine Zwischennutzung als Stell- und Lagerplatz für ein anderes Bauvorhaben vorbereitet?
- Falls das aktuelle Baugeschehen doch einer fremden vorbereitenden Zwischennutzung dient, stellt sich die Frage, ob und wer der mögliche Nutzer ist und ob er auf dem Riedberg als Bauträger oder Investor aktiv ist?
- Wird durch eine mögliche Zwischennutzung der Baufläche mit einer weiteren Verzögerung des Baubeginns der Sportanlage zu rechnen sein?
- Ist die Genehmigung als mögliche Zwischennutzung zeitlich begrenzt, und wenn ja,
- bis wann?
Kontext
Im Frühjahr 2024 wurde durch eine beauftragte Baufirma der Rückbau der Bodenbefestigung, die Planierung des Mutterbodens und eine Bauvorbereitung der eingezäunten Fläche vorgenommen. Die im Juni 2024 aufgenommenen Bauaktivitäten dienen möglicherweise für eine Zwischennutzung als Stell- und Lagerplatz für eine andere Baumaßnahme. Dies löst im Stadtteil Irritationen wegen einer möglichen Verzögerung des Baubeginns aus.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat grundsätzlich mit seinen stetig wachsenden Einwohnerzahlen einen großen Bedarf an einer zweiten Sportanlage, auch für den Frankfurter Norden insgesamt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juni 2024OFOF 534/12Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Juli 2024Sie sind hierVV 995Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet?Anfrage
- 19. August 2024Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1501Baubeginn der zweiten Sportanlage Riedberg östlich der Straße Altenhöferallee durch eine Zwischennutzung gefährdet?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen