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Stand zum Glasfaserausbau im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Im Rahmen des Auskunftsersuchens wird um einen Bericht über die geplante Versorgung nicht mit Glasfaser versorgter Straßen im Ortsbezirk 1 gebeten. Dies ist notwendig, da viele Bürgerinnen und Bürger in diesem Bereich noch keinen Anschluss buchen können und warten möchten, wann eine Versorgung erfolgt. Ziel ist es, Transparenz über den Glasfaserausbau zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten , zu berichten, wann derzeit nicht mit Glasfaser versorgte Straßen im Ortsbezirk 1 mit Glasfaser versorgt werden.

Begründung

In zahlreichen Straßen im Ortsbezirk 1 lässt sich beim Internetzugangsanbieter noch immer kein Glasfaseranschluss buchen. Die Bürgerinnen und Bürger möchten wissen, wann sie endlich mit Glasfaser versorgt werden. In Neubaugebieten wie dem Europaviertel wurde es sträflich versäumt, gleich alle Straßen und Gebäude mit FTTH zu versorgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juni 2024OFOF 1321/1Stand zum Glasfaserausbau im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. Juli 2024Sie sind hier
    VV 992Stand zum Glasfaserausbau im Ortsbezirk 1
    Anfrage
  3. 23. September 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1696Stand zum Glasfaserausbau im Ortsbezirk 1Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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