Sanierung der Brückenbauwerke Ortsbezirk 8
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
8 Das 2010 geplante Vorhaben "Sanierung, Ersatzneubau, Neubau, bauliche und betriebliche Erhaltung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen und Finanzierung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als Öffentlich-Private-Partnerschaft" (M 46) ist nicht umgesetzt worden. Ein Großteil des PPP-Portfolios waren die Brückenbauwerke im Ortsbezirk 8 (Fußgängerbrücken der Nordweststadt, Hochbrücke Rosa-Luxemburg-Straße usw.). Deren Sanierung lässt folglich auf sich warten.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 27.03.2014, V 987 entstanden aus Vorlage: OF 417/8 vom 10.03.2014
Betreff: Sanierung der Brückenbauwerke Ortsbezirk 8 Das 2010 geplante Vorhaben "Sanierung, Ersatzneubau, Neubau, bauliche und betriebliche Erhaltung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen und Finanzierung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als Öffentlich-Private-Partnerschaft" (M 46) ist nicht umgesetzt worden. Ein Großteil des PPP-Portfolios waren die Brückenbauwerke im Ortsbezirk 8 (Fußgängerbrücken der Nordweststadt, Hochbrücke Rosa-Luxemburg-Straße usw.). Deren Sanierung lässt folglich auf sich warten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wann ist eine Sanierung der Brückenbauwerke im Ortsbezirk 8 geplant?
- Gibt es eine Prioritätenliste, die dem Ortsbeirat vorgelegt werden kann? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2014OFOF 417/8Sanierung der Brückenbauwerke Ortsbezirk 8Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. März 2014Sie sind hierVV 987Sanierung der Brückenbauwerke Ortsbezirk 8Anfrage
- 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1059Sanierung Brückenbauwerke Ortsbezirk 8Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen