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Bewertung der Mäuse- und Rattenpopulationen - besteht Handlungsbedarf?

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Mäuse- und Rattenpopulationen in Frankfurt zu bewerten und zu prüfen, ob Handlungsbedarf besteht. Dies ist notwendig, da in letzter Zeit vermehrt Ratten und Mäuse im öffentlichen Raum beobachtet wurden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,

  1. ob aus seiner Sicht die Mäuse- und Rattenpopulationen in Frankfurt zuletzt angestiegen sind, sodass diese Tiere häufiger im öffentlichen Raum zu sehen sind;
  2. ob mit Blick z. B. auf mögliche Erregerübertragungen Handlungsbedarf besteht;
  3. welche Maßnahmen der Magistrat ggf. plant.

Begründung

Es besteht Informations- und ggf. Handlungsbedarf. Dem Ortsbeirat sind in den letzten Wochen an verschiedenen Stellen des Ortsbezirks wiederholt Ratten und Mäuse aufgefallen, was in der Vergangenheit so nicht der Fall gewesen ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Juni 2024OFOF 971/2Bewertung der Mäuse- und Rattenpopulationen - besteht Handlungsbedarf?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. Juli 2024Sie sind hier
    VV 980Bewertung der Mäuse- und Rattenpopulationen - besteht Handlungsbedarf?
    Anfrage
  3. 7. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1749Bewertung der Mäuse- und Rattenpopulationen - besteht Handlungsbedarf?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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