Planungen der ABG Holding, Wohnheim GmbH im Mainfeld Niederrad; Zeitlicher Rahmen für die Fördermittel für sozialen Wohnungsbau
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 15.05.2009, V 976 entstanden aus Vorlage: OF 796/5 vom 30.04.2009
Betreff: Planungen der ABG Holding, Wohnheim GmbH im Mainfeld Niederrad; Zeitlicher Rahmen für die Fördermittel für sozialen Wohnungsbau Wie Presseberichten vom 24.04. zu entnehmen war, plant die ABG Holding im Mainfeld den "Rückbau", also den Abriss, von 7 Hochhäusern mit 854 Sozialwohnungen und circa 2.800 Mietern. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat zur besseren Beurteilung der Situation um die Beantwortung der folgenden Frage gebeten: In welchem zeitlichen Rahmen läuft die Bindung des Landes Hessen für die Fördermittel des sozialen Wohnungsbaus aus?
Begründung: Im Mainfeld wurden in den Jahren 1968 bis 1974 eines der ambitioniertesten Projekte des sozialen Wohnungsbaus geschaffen. Die Fördermittel des Landes Hessen wurden für mehrere Jahrzehnte vergeben. Besitzt die ABG bzw. deren Tochter, die Wohnheim GmbH, die Kompetenz zu solchen weitreichenden Entscheidungen über die Köpfe von ca. 2.800 Menschen oder ist man an Fristen gebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2009OFOF 796/5Planungen der ABG Holding, Wohnheim GmbH im Mainfeld Niederrad;Zeitlicher Rahmen für die Fördermittel für sozialen WohnungsbauOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Mai 2009Sie sind hierVV 976Planungen der ABG Holding, Wohnheim GmbH im Mainfeld Niederrad;Zeitlicher Rahmen für die Fördermittel für sozialen WohnungsbauAnfrage
- 23. Juli 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1032Planungen der ABG Holding, Wohnheim GmbH im Mainfeld Niederrad; Zeitlicher Rahmen für die Fördermittel für sozialen WohnungsbauStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen