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Buslinie 58

Vorlagentyp: V
105 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

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Auskunftsersuchen vom 18.03.2014, V 969 entstanden aus Vorlage: OF 955/6 vom 27.02.2014

Betreff: Buslinie 58 Vorgang: M 128/12 Der Magistrat wird gebeten, sich mit traffiQ in Verbindung zu setzen, um zu prüfen und zu berichten, ob das Angebot der Buslinie 58 noch den Ansprüchen, die im Nahverkehrsplan festgelegt worden sind, entspricht.

Begründung: Im aktuell gültigen Nahverkehrsplan ist festgelegt, dass ein Angebot einer Linie zu überprüfen ist, wenn die Auslastung in einer Stunde 65 Prozent überschreitet. Gerade bei der Buslinie 58 ist dies zunehmend zu beobachten. Wie schon in der Vorlage M 128 vom Magistrat dargelegt, ist das Fahrgastaufkommen sehr hoch. Beobachtungen zeigen, dass es weiter steigt. Daher hält es der Ortsbeirat für geboten, dass das Angebot der Buslinie 58 dem Nahverkehrsplan entsprechend überprüft wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Mai 2012MM 128Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2013 (ab 09.12.2012) - Gesamtnetz BusMagistratsvortrag
  2. 27. Februar 2014OFOF 955/6Buslinie 58Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 18. März 2014Sie sind hier
    VV 969Buslinie 58
    Anfrage
  4. 2. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 105 WochenSTST 748Buslinie 58Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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